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Gast

Einspruch gegen Bußgeld

Hi habe einen Bußgeldbescheid bekommen allerdings ist der Fahrer des Fahrzeugs kaum identifizierbar. Nun werde ich beschuldigt der Fahrer des Fahrzeugs gewesen zu sein was kann ich dagegen tun ?
Frage Nummer 3000048583

Antworten (6)
Dorfdepp
In der Frage steht nur, dass der Fahrer kaum identifizierbar ist, aber nicht, ob du oder ein anderer es war. Unwahrscheinlich, dass du nicht weißt, wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist. Man muss dir nachweisen, dass du gefahren bist, geht das nicht, bist du nicht dran. Wenn du aber den Fahrer nicht benennen kannst oder willst, kann dir die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden. Da würde ich lieber bezahlen.
Panther
Dorfdepp,
deine Prognose [Zitat] "Unwahrscheinlich, dass du nicht weißt, wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist"
bedarf eventuell einer Erklärung deinerseits, oder man sollte es einem qualifizierten Richter überlassen.
Cordelier
Na klar weiß der Fragesteller wer gefahren ist.

Ich denke das war seine Geliebte. Die Post nimmt nur Er entgegen, ergo weiß seine Frau nix davon
Er, kleiner Fillialleiter der Sparkassenfilliale um die Ecke, obwohl die nur noch besteht weil im Umkreis von 50km es keine andere gibt.

Und wenn jetzt noch raus kommt "Herr Saubermann" hat ne Geliebte, hier bei uns aufm Dorf!!!!

Das kann nur die Müllerstochter sein, oder wars die Tochter vom Gärtner????

Möcht nicht in seiner Haut stecken.
StechusKaktus
Wenn du gute Nerven hast geht es folgendermaßen:
Du behauptest du bist nicht gefahren und weißt auch nicht wer. Dann ermittelt die Polizei und lädt dich auf die Wache ein. Da gehst du nicht hin. Dann kommen die Polizisten unangemeldet bei dir vorbei. Mehrmals. Du öffnest nicht die Tür. Dann zeigt die Polizei der Nachbarschaft das Foto und nun nun hilft nur Daumendrücken oder ein wirklich undeutliches Foto. Hast du auch das schadlos überstanden hast du die Prozedur geschafft.
advo
Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung: Ab zum Anwalt!
moni_stern
Du hast immer die Möglichkeit einen Einspruch einzulegen. Glaube die Frist ist 2 Wochen. Hier kannst du alles nachlesen: http://www.zuschnellgefahren.com/einspruch-bussgeldbescheid/