['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Einstellung | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
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Gast

Einstellung

ich bin in den Personalausschuss.
nun habe ich eine Frage. Wie ist es wenn der MA zum 15.03.16 eingestellt werden soll. Der MA kann aber erst zum einen späteren Tag eingestellt werden. zum beispiel 01.04.2016
nunhaben wir aber den Beschluß mit dem eistellungs Datum von 15.03.16.
muss die Anhörung wieder in dem Personalausschuss?
Auf den Unterlagen steht aber noch folgendes :
fristgerecht zum 15.03.16 oder zum nächsmöglichen Termin.

LG
Frage Nummer 3000039646

Antworten (3)
moonlady123456
Wie bitte?
Worum geht es hier?
Bitte noch einmal, verständlicher, formulieren.
Danke.
dschinn
Diese Frage ist grundsätzlich besser platziert bei der Gewerkschaft.

Die gesetzliche Wochenfrist betrifft m.E. nur die Zustimmungsverweigerung.
Ich denke, dass bei einem positiven Beschluß zum nächstmöglichen Termin KEINE erneute Anhörung stattfinden muss. Warum auch? Wäre witzlos!

Aber wie geschrieben: Frage die Gewerkschaft Deines Vertrauens.
Gast
................fristgerecht zum 15.03.16 oder zum nächsmöglichen Termin.""""
Die Antwort wird doch im letzten Satz gegeben: oder zu nächstmöglichen Termin - kann die Einstellung des MA erfolgen.