['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Einstweilige Verfügung | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Rainer

Einstweilige Verfügung

Hallo erstmal...
Ich bin nach Trennung nun dabei aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen. Leider kann ich nicht wie ich möchte und der gesamte Umzug wird sich zeitlich etwas hinziehen. In der Wohnung bleiben meine ex, die fremd gegangen ist und die Trennung auch wünscht, und unsere 2 kleinen Kinder mit 4 und 6 Jahren. Da ich als lokfuhrer im schichtdienst arbeite und immer erst eine Woche vorher dann weiss wie meine freie Zeit ist habe ich folgende Frage: (anm. Ich stehe mit im Mietvertrag) kann ich gegen den neuen meiner ex und gegen ihre Schwester, welche sie zum fremdgehen animiert hat über eine einstweilige Verfügung ein Hausverbot aussprechen lassen um subjektiv eskalationen jeglicher Art zu vermeiden denn wenn ein Zusammentreffen mit mir und einer der beiden Personen stattfinden sollte, es 100%ig zu handgreiflichkeiten kommen wird?
Frage Nummer 3000005059

Antworten (4)
Mars-Ultor
Ich bin ja nicht so sicher, ob eine einstweilige Verfügung zur Deeskalation beiträgt.

Da du schreibst, dass du auch im Mietvertrag stehst, wird deine Ex einer entsprechenden Verfügung eher nicht zustimmen. Ich glaube nicht, dass du mit deiner Begründung eine gerichtliche Verfügung bekommst. Jeder Richter wird dir zu Recht sagen, dass ihr euch gefälligst wie ein zivilisierter Mensch benehmen solltet. Es ist nicht Aufgabe eines Gerichts, eure mangelde Kinderstube auszugleichen.
StechusKaktus
Hört sich für mich so an wie Rache wegen verletzter Eitelkeit. Die einstweilige kannst du vergessen, dafür muss schon etwas wirklich Gravierendes vorgefallen sein. Aber auch deine Ex sollte kein Interesse an einer Eskalation haben. Desegen wird sie deine Feinde bitten, das Haus rechtzeitig zu verlassen, bevor du kommst.
Abgesehen davon rate ich dir ein gepflegtes Bierchen zu trinken und den Ärger herunter zu spülen. Anschließend machst du gute Miene zum bösen Spiel. Ansonsten gibt es nämlich eine einstweilige Verfügung gegen dich, Abstand zu deiner Frau und deinen Kindern einzuhalten. Und das wäre der Super-GAU! Du hast viel zu verlieren.
status-quo-fan
Sollte allerdings Deine Noch-Frau ihren neuen Lover in der gemeinsamen Wohnung dauerhaft unterbringen wollen, so ist das nicht zulässig; es sei denn der Vermieter genehmigt dies.

Das bedürfte allerdings einem vom Mieter zu stellenden Antrag - und den müssest Du auch unterschreiben.