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Gast

Erreichung einer Gewährleistung bei Autoreparatur

Wenn ein Jahr und einen Monat nach einer Auto-Reparatur derselbe Fehler auftritt und der ADAC (als ich mit dem Wagen liegen geblieben bin) mir bescheinigt hat, dass die damalige Reparatur unsachgemäß war, ist das genug, um zu beweisen, dass die eingebauten Teile fehlerhaft waren bzw. zwangsweise wieder haben kaputt gehen müssen?
Wenn dies nicht reicht, wie kann ich es denn als Laie überhaupt beweisen? Dann steht am Ende doch das Wort des ADAC gegen das Wort der Werkstatt.
Frage Nummer 65316

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