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govie11

fahrkkostenerstattung

ich muss zum gericht in berlin, wegen der evtl. änderung der betreuung einer familienangehörigen.
sie wird derzeit von mir und einer weiteren person unserer familie betreut.
wer ersetzt mir die fahrkosten?
Frage Nummer 101602

Antworten (8)
Skorti
Ahhh! Zuviel Informationen ...
.
Ja nichts wesentliches mitteilen ...
(Zivilerechtliche Klage? Klagst Du? Als Zeuge geladen? Oder nur zum Spass dabei?)
bh_roth
Das Geben von Informationen wird überbewertet, lieber Skorti. Keine Informationen = schlechte Antworten. Das wird govie11 schnell merken.
Govie: Wenn du eine Ladung vom Gericht hast, bekommst du auch von dort deinen Aufwand ersetzt.
Skorti
Wie war das in der Mitteilung des Anwalts an das Gericht, nachdem ein Verfahren wegen der Wehen einer Zeugin vertagt werden musste:
"Die Zeugin hat nun entbunden und kann erneut geladen werden ...."
machine
Vaterschaftsprozess, auf dem Gerichtsflur: "Haben Sie auch eine Ladung bekommen?"
"Nein, ich bin nur als Zeugin hier."
starmoritz
Wie schwer muss ein Belastungszeuge sein?
Opal
Schwer genug um Belastend auf den Angeklagten zu wirken.
elfigy
Bei einem Betreuungsverfahren gibt es weder Angeklagte noch Zeugen.
Es handelt sich um eine Art Feststellungsverfahren, weil das Gesetz für jede Betreuung und auch jede Änderung einen Richterspruch verlangt. Das ist aber kein Urteil, sondern eine Anordnung.
Die Kosten zahlt der Betreute aus seinem Einkommen und Vermögen (§ 1836c BGB). Es gibt aber auch hier Freigrenzen. Reicht beides nicht aus, trägt die Kosten die Staatskasse. Unterhaltspflichtige müssen dafür nicht aufkommen.
Die Fahrtkosten sind Aufwendungen nach § 1835 BGB, die man bei Vorlage eines Nachweises von der Gerichtskasse ausbezahlt bekommt.
govie11
es ist schon mehr als traurig und erschreckend, was einem alles hier "unterstellt" und geantwortet wird ...

@elfigy - vielen dank, die einzig konkrete und vernünftige antwort.