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Gast

Familienstand

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ein Mädchen kommt aus Syrien
Sie wohnt in Deutschland
und sie hat einen Asylantrag gestellt.
Ihrer Freund kommt auch aus Syrien
aber er wohnt in Niederlanden
er hat auch auch einen Asylantrag dort gestellt,und er hat der Niederländische Aufenthalts bekommen.
Die frage ist,ob sie beide Heiraten können und ob das Mädchen nach Niederlanden umziehen(nachdem sie der Aufenthaltserlaubnis von Deutschland kriegen wird)darf.
Vieen dank für ihre Aufmerksamkeit
Mit freundlichen Grüßen
Frage Nummer 3000008256

Antworten (2)
Gast
Es ist von einem Mädchen die Rede. Da drängt sich zuallererst die Frage auf, wie alt ist das Mädchen denn? Über 18 und selbständige Entscheidung heiraten zu wollen könnte ohne grosse Probleme gehen....
Gast
EU Recht bricht Landesrecht... zumindest meistens.
Ist der Status geklärt, also deutsche Bürgerin will Niederländer heiraten, so kann nichts das verhindern. Auch ein Umzug ins Nachbarland ist jederzeit möglich. Man muss nicht mal eine neue Staatsbürgerschaft beantragen.
Was mich weiter stört, ist die Fragestellung mit dem Mädchen.
Für mich hört sich das nach minderjährig an, möglicherweise also eine arrangierte Ehe....
...und der Versuch, sowas durchzuziehen, bevor eine Einbürgerung definitiv erfolgt ist, kann sehr schwere rechtliche Folgen haben bis hin zur Abschiebung.