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Gast

Fenster in Halle und Lageraum undicht und kaputt

Hallo, wir haben eine Halle und Lagerraum ab dem 01.0721 gemietet.
Ab ca. 10/22 wo die Temperaturen sanken und der Regen begann ist uns Galopp gesagt das Wasser aus den Fenstern geflossen. Kein Fenster ist dicht und der Wind fegt in das Gebäude. Die Halle hat eine komplette Fensterseite,diese seite können wir nun nicht mehr nutzen da die Gegenstände sonst ständig bei Regen nass werden würden.
Der Vermieter ist informiert jedoch tut sich nichts und er meinte es wäre nicht schlimm ist schließlich nur eine Halle und keine Wohnräume. Ist dies so richtig? Er ist doch dazu verpflichtet dies zu reparieren oder? Dürfen wir eine Mietminderung bis zur Behebung dieser Mängel erheben?

Vielen Dank im vorraus.
Frage Nummer 3000282156

Antworten (1)
Valenzii
Hallo, es tut mir leid zu hören, dass Sie mit Ihrer gemieteten Halle und Lagerraum Probleme haben. Es ist tatsächlich die Pflicht des Vermieters, für eine sichere und funktionale Immobilie zu sorgen, einschließlich der Reparatur von undichten Fenstern und anderen Mängeln.

Es ist wichtig, dass Sie den Vermieter schriftlich über die Mängel informieren und ihn auffordern, diese zu beheben. Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Sie eine Mietminderung in Betracht ziehen, bis die Mängel behoben sind. Es ist jedoch ratsam, dies mit einem Anwalt oder einem Mieterverein zu besprechen, um sicherzustellen, dass Sie rechtlich abgesichert sind und Ihre Rechte als Mieter respektiert werden.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass es Unterschiede in den rechtlichen Anforderungen von Wohn- und Gewerbeimmobilien gibt. Es ist möglich, dass die gesetzlichen Bestimmungen für Gewerbeimmobilien in Bezug auf Mängel anders sind als für Wohnimmobilien. Es wäre daher ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, der auf Gewerbemieten spezialisiert ist, um Ihre spezifischen Rechte und Optionen zu verstehen.

Ich hoffe, dass Sie in der Lage sind, eine schnelle und zufriedenstellende Lösung für Ihre Situation zu finden.