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Gast

FITNESSSTUDIO

Hallo ihr lieben,

+ Geschehen: ich trainiere mittlerweile seit (6) Jahren kostenlos als Co Trainerin in einem Fitnessstudio.

+ Frage: gibt es ein (sogenanntes) Gewohnheitsrecht, was ich in anspruch nehmen kann, wenn ich jetzt doch einmal monatlich etwas zahlen soll???

Ich freue mich sehr, wenn mich bitte jemand richtig aufklären kann. Gern auch via Gesetzestext etc.

Ich danke euch wirklich Herzlichst.

Lieben Gruß
Frage Nummer 3000072020

Antworten (9)
bh_hubsi
Kann es sein, dass Sie als Bezahlung ( als CO-Trainering) die Einrichtungen des Fitnessstudios kostenlos nutzen konnten?

Nun, wenn ihre Tätigkeit als Co-Trainerin entfällt, entfällt auch die Kompensation (Nutzung der Einrichtung).

Oder, ihre Tätigkeit als CO-Trainering unterliegt einer Änderung (weniger Stunden??? somit Anderungskündigung ??).

PS: Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt. Somit gibt es keine Gesetzestexte.
bh_hubsi
hier liegen einfach zuviele "g" herum.

Trainerin
Schwan
Nicht nur zu viele »g« sondern ebenfalls zu viele Fragezeichen???????????
bh_hubsi
Hallo Paulchen,

wenn Gast viele ??? mache (monatlich etwas zahlen soll???), dann Akman auch mache viele.

Wie geht es Croc? Immernoch mache älteste Geschäft ???
Schwan
Lieber Gast,
vielleicht solltest du bei einem anderen Fitnessstudio als Trainerin arbeiten.
Dort könntest du nicht nur kostenlos trainieren, sondern würdest ebenfalls für deine Tätigkeit bezahlt werden.
solitude32
Lieber ing, das ist richtig. Ein "Gewohnheitsrecht" kann es nicht geben, da z. B. Unrecht durch Gewöhnung nicht zu Recht werden kann. Des Weiteren gilt Pacta sunt servanda. Wo kein Vertrag besteht, muss auch keiner eingehalten werden. Zudem ich diese "Frage" nicht ernst nehmen kann.
pale-rider
Consuetudo (quasi) altera natura
dennoch
Cessante causa cessat effectus
solitude32
Lieber pale-rider, Deine Aussage könnte eine Grundsatzdiskussion auslösen.
Ashley
Wenn Du nicht schriftliches, schwarz auf weiß, hast, dann sieht es schlecht aus...