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Gast

Flugvorverlegung

Bei Flugumbuchungen wird immer nur von Verspätungen gesprochen.
Niemand informiert bei Flugumbuchungen von Vorverlegung.
In unserem Fall zwar erst am 09.11.2018 (um 9 Std.)
durch ITS, jedoch ohne unserem Einverständnis.
Dazu suchen wir Informationen.
Vielleicht hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?!
Alfred
Frage Nummer 3000101575

Antworten (1)
Cheru
Ich unterstelle wegen ITS mal einen Urlaubsflug.
Rein theoretisch könnte es einen Entschädigungsanspruch geben (BGH, Aktenzeichen X ZR 59/14, kein Urteil).
Zuerst müsste aber die Art des Schadens ge- und erklärt werden: Hinflug (zusätzlicher Tag Urlaub muss genommen werden) oder Rückflug (ein Tag im Urlaub weniger).