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Gast

forderungen nach zwangsversteigerung

Ich habe vor 4 Jahren ein Haus bei einer Zwangsvollstreckung erworben. Das Haus stand schon 8 Jahre leer und wurde von der Bank versteigert. Nun versucht der ehemalige Besitzer ständig, mich auf Herausgabe von Möbeln oder Entschädigung zu verklagen. Ich hatte ihm vor 4 Jahren sogar eine Frist gesetzt, in der er verschiedene Sachen holen könnte, diese 2 Mal verlängert, ohne daß er gekommen wäre.Hat er evtl. jetzt noch Rechte?
Frage Nummer 33890

Antworten (1)
MaureenOHara
Ich würde sagen, auch hier gilt die Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB: Rechte hat der demnach nicht mehr (sofern er beim Gericht nicht die Herausgabe der Möbel eingeklagt hat).
Wenn die Möbel noch vorhanden sind, würde ich dem ehemaligen Besitzer Ihres Hauses mal den Vorschlag unterbreiten, er habe für die letzten 4 Jahre Lagerkosten zu zahlen, wahrscheinlich gibt er dann ganz schnell Ruhe.