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Musca

Frage an Stern.de

Werden offensichtlich antisemitische oder sonstige volksverhetzende Beiträge an Behörden weitergegeben ?
Frage Nummer 44967

Antworten (3)
antwortomat
Ich denke nicht, weil eine Strafverfolgung ohne Erfolg bleiben dürfte.
Eine IP-Adresse ist kein Beweis für die Schuld eines einzelnen Täters.
antwortomat
@starmax: "wodurch er seine eventuelle Unschuld glaubhaft machen muß"
Nein, muss er nicht!
Die Staatsanwaltschaft muss die Schuld nachweisen.
bh_roth
@starmax: Antwortomat hat Recht! Das Vorliegen eines Anfangsverdachtes begründet regelmäßig nicht die Umkehr der Beweislast. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Und wenn unter der ermittelten IP-Adresse eine ganze Familie Zutritt zum Internet hat, ist es schon vorbei mit den Ermittlungen, weil niemand in der Familie den anderen anschwärzen muss. Das ist die derzeitige Rechtsprechung, Urteile dazu kannst du ganz leicht finden.