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Gast

Frage zu Auszug Wohnung

Hallo,
ich habe eine Frage. Ich ziehe nach sechs Jahren aus meiner Wohnung und streiche das Bad neu, kümmere mich um die Fliesenfugen, die schlecht verputzt waren. Ich bin Nichtraucher und der Zustand der Wohnung ist gut, im MV stehen starre Fristen, mit 3, 5 und 7 Jahren, dem jeweilgen Raum zugeordnet. Der Vermieter kann Schadensersatz verlangen steht dort außerdem noch, es kann aber davon abgewichen werden, wenn es der Umstand zum Malern nicht erfordert. Wie ich gehört habe, muss man sich nicht mehr an starre Fristen halten. Ich soll auch für durchbohrte Fliesen haften, diese sind im Bad durch einen Spiegel entstanden. Und wenn ich diese ersetze?
Ich würde mich über Hilfe Ihrerseits freuen, ob ich richtig liege und mir Sorgen machen muss, dass ich alles neu malern soll. Vielen Dank!
Frage Nummer 3000026325

Antworten (4)
bh_roth
Zitat: "für durchbohrte Fliesen haften,..." Zitat Ende
Wenn das die einzigen Fliesen sind, die Löcher haben, ist das ein normaler Gebrauch des Mietobjekts. Vor kurzem war ein Artikel in den Medien, ab wieviel Löchern pro qm Wand Schadenersatz zu leisten ist. Aber etwa 4 Löcher, um einen Spiegelschrank zu befestigen, fallen sicher nicht unter "unübliche Nutzung". Mach dir da mal keine Gedanken.
Auch meine ich, dass starre Fristen im Mietvertrag unwirksam sind. Aber da bin ich sicher, dass sich "unsere" Fachleute dazu noch äußern werden.
Gast
wie bh-roth schon sagte: bei nur 4 Dübellöcher ist das kein Problem.
Starre fristen für Renovierungen gibt seit ca. 2005 nicht mehr. BVG- Urteil. Genauso wie die Abnutzung eines Bodenbelages. Auch hier gilt: nur bei übermäßiger Abnutzung ist der zu ersetzen. Und je älter desto weniger.
Alle BVG-Urteile zum Mietrecht hat der Gockel in seinem Gefieder.
Gast
ich versuche jetzt im Bad einen Hängeschrank zu kleben. Der Nachtvogel und einer aus TesaLoniki solen da gutes Material anbieten.
Gast
es wird zeit, dass die vermieter endlich begreifen/einsehen, dass über dem waschbecken keine fliesen mehr kaputtgebohrt werden, sobald sie auf eigene kosten einen spiegel und eine lampe anbringen.