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Gast

Frage zu Gewährleistungsrecht und Sachmängelhaftung

04.01.13 Handykauf. Defekt. 05.01. Austausch Neugerät. Machen "Rücknahme", neue Rechnung mitgegeben, alte behalten. 2. nun auch defekt. Man sagt ich muss 3x rep. lassen vor Tausch. Sind es nicht nur 2 Nachbesserungen? Behaupten, dass dies die 1. NB sei, und nicht die 2., weil Rückn. stattfand und nicht als Austausch deklariert. Als NB (Ersatzlieferung od. Rep.) muss das 1. Mal doch zählen? Laut MA sind NB nicht an Kauf v. Gerät sondern an Gerät gebunden, und das 2. wäre ja noch nie rep. worden.
Frage Nummer 60898

Antworten (1)
bh_roth
Heute scheinen Buchstaben wieder mal Geld zu kosten. Was ist denn "Laut MA...."?