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Gast

Freiheitsberaubung

ich arbeite als Assistenzarzt mit Berufserlaubnis in einer psychiatrischen Klinik. Wurde von einem Richter wegen freiheitsberaubung ermittelt. Die pat hat die Freiwilligleitserklärung unterschrieben, jat auch 2x 1 Stunde Alleinausgang und ist immer wieder gekommen. Der oberazt hat die Freiwilligleitserklärung für tragfähig gehalten. Der Tichter hat die Freiwilligleitserklärung für nicjt tragfähig geklärt. Ich war aber der einzige der als Verdächtige genannt wurde. Kann es sein dass ich verurteilt werde? Habe ich das Recht die Approbation zu bekommen?
Frage Nummer 3000155520

Antworten (1)
Cheru
Wenn man angeklagt wird, besteht immer die Gefahr, dass man verurteilt wird. Eine Verurteilung zu einer Vorstrafe erscheint mir bei diesem Sachverhalt aber nicht sehr wahrscheinlich. Die Erteilung der Approbation kann aber ausgesetzt werden, solange ein eventuelles Strafverfahren läuft.

Im Übrigen ist es dringend empfehlenswert, Eingaben an das Gericht weniger schludrig zu verfassen. Der Tichter (sic!) könnte sonst pampig werden.