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Gast

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Seit 2006 bin ich nicht mehr krankenversichert. Da ich derzeit außer meiner Selbständigkeit Unterstützung vom Jobcenter beziehe, wollen die mich auch krankenversichern. Meine letzte KV will mich nicht mehr aufnehmen, mit dem Verweis auf eine gesetzliche Regelung aus 2008.
Diese kenne ich nicht. Auch wurde mir der Inhalt nicht erläutert.
Wer kann helfen?
Frage Nummer 11229

Antworten (5)
Richi
Moin,

das klingt danach, als wenn du vorher privat versichert warst?
Dann ist eine Versicherung in der GKV nur möglich, wenn du vor dem 55 Lebensjahr eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst.
Ansonsten sind die Versicherer frei in ihrer Entscheidung, ob sie jemanden in die freiwillige Krankenversicherung aufnehmen. (ich hoffe, ich hab das richtig im Gedächnis)

Gruß

Richi
stouba
Die gesetzliche Regelung steht im SGV § 5 -, wenn jemand vorher privat krankenversichert oder selbstständig tätig war, müssen ihn die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr aufnehmen.

Das bedeutet, private Krankenversicherung mit hohen Beiträgen, die vom Jobcenter nur in Höhe der gesetzlichen Beiträge übernommen werden, das ergibt eine Differenz von ca. € 160,-- monatlich, die unmöglich aus dem Hartz IV-Satz bezahlt werden kann. Bisher war es nur möglich, auf Bezahlung der Beiträge zu klagen, es gibt dazu auch einschlägige Urteile.

Dieser untragbare Zustand soll sich nun nach drei Jahren ändern, das Ministerium für Arbeit und Soziales ist dran und will im Januar dazu eine Entscheidung treffen. Mehr dazu - einfach unter Goggle "Hartz IV PKV" eingeben.
Du bist nicht allein - dies betrifft - je nach Quelle zwischen 6.500 - 30.000 Menschen in Deutschland.
Kloster
Die letzte Kasse ist verpflichtet, dich aufzunehmen. Wenn es eine Private war, kannst du nicht gesetzl. versichert werden - d.h. du MUSST in die Private zurück :

§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5 sagt folgendes zur Versicherungspflicht:
Versicherungspflichtig sind
...
Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.
sediment
Meine Situation ist ähnlich.
Ich nehme an Sie haben Anspruch nach SGB II ?
Über diesen Anspruch bin ich Krankenversichert ( natürlich bei der gesetzlichen KV )und sogar Rentenversichert.
Vor fast 5 Jahren war ich selbst. HV lange Zeit keine KV und wurde schwer krank. Der einzige Ausweg; Sozialamt. Sofort KV, zwei Tage später Notoperation.
Die Idee die Beiträge zur KV zu sparen und auch wirklich zurück und anlegen, funktioniert nur wenn der Supergau nicht, oder nach 20 Jahren und mehr kommt.
Auf jeden Fall sollten Sie über diesen Weg krankenversichert sein. Wenn Sie später mehr verdienen und aus der halbjährlichen Berechnung rausfallen , müssen Sie mit der KV reden und den geringsten Satz selber bezahlen. Das wiederum steigert die Kosten, sodas vielleicht wieder ein Anspruch besteht. Klingt komisch ist aber so.
Zum gesetzlichen Rentenbeitrag; wenn der Selbstständige nicht mindestens zwei Auftraggeber hat, oder eine Teilzeitkraft angestellt hat, müssen Beiträge gezahlt werden
sediment
Ergänzung;
Bei einer Einstellung in ein versicherungspflichtiges Verhältnis muß die GKV den Arbeitnehmer aufnehmen. Ich wüßte es jedenfalls nicht anders. Allerdings ist diese Alternative in unserem Alter, (ich bin 57 ) so gut wie ausgeschlossen.