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Schöner Sascha

Frist Länge?

Bin vor 4 Jahren umgezogen, und habe heute die Abschlussrechnung meines Stromanbieters erhalten. Kann leider nicht mehr nachvoll ziehen ob ich vor 4 Jahren!!! eine Rechnung erhalten habe...
Muss ich das jetzt so hin nehmen und bezahlen?
Frage Nummer 3000002482

Antworten (5)
machine
Hasenkot macht Wangen rot.
Skorti
Nein! Musst Du nicht.
Du kannst auch warten, bis ein Mahnbescheid kommt, legst Widerspruch ein und wartest bis zum Gerichtsverfahren.
Da Du keine Beweise hast, entscheidet das Gericht gegen Dich und Du zahlst die Rechnung, die Mahngebühren und die Kosten des Verfahrens.
Solltest Du noch beim gleichen Stromanbieter sein (Umzug in derselben Stadt) dann kannst du zwischen "Nicht Zahlen" und Gerichtsentscheid mit Kerzen heizen.
Es sei denn, du bist vor mehr als 4 Jahren umgezogen.
Die Verjährungsfrist beginnt bei Stromanbietern erst mit der Rechnungsstellung. Diese sollte spätestens innerhalb eines Jahres erfolgen. Nach dem Jahresende noch 3 Jahre, dann sollte die Forderung verjährt sein.
Also 2010 umgezogen, 2011 sollte Rechnung erfolgen, Ende 2014 verjährt. Wenn man Glück hat ...
Ohne Anwalt läuft da nix ...
status-quo-fan
Hier eine einigermaßen verständliche Darlegung des Problems der Forderungsverjährung:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/stromkosten-und-verjaehrung_042165.html
raeger
bei mir würde es darauf ankommen, wie hoch die Rechnung ist. Wenn es ein kleiner Betrag ist, dann lieber begleichen. Wenn es eine größere Summe ist, dann würde ich mir einen Anwalt nehmen und für mein Recht kämpfen :)))
Musca
Test http://www11.pic-upload.de/06.07.15/1w3n26zogdio.jpg