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daniel8400

fristlose kündigung

kann ich schon nach der zweiten abmahrnung fristlos meine wohnung verlihren
Frage Nummer 31292

Antworten (2)
Gast
Der Bundesgerichtshof hat solche Abmahnungen für unwirksam erklärt. Nichtsdestotrotz kann dir jederzeit eine fristlose Kündigung drohen, wenn die Zuwiderhandlung schwerwiegend genug ist. Die Mahrnung sollte dir eine Wahrnung sein!
DasHoernchen
Bei zwei Abmahnungen solltest Du Dir überlegen, wie Du Dein Leben führst.