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h.manner

Führerscheinentzug nach Anzeige wg. Unfallflucht für DTM Fahrer?

Darf ein DTM Fahrer (ausländischer Herkunft) nach einer Unfallfluchtanzeige, seinen Führerschein behalten, bzw. darf er auch ausserhalb von Rennstrecken selbst Autofahren?
Unfall ereignetet sich im Oktober 2012, der mir bekannte Fahrer steuert weiterhin seinen PKW und nimmt an Rennen teil.
Frage Nummer 71414

Antworten (7)
Deho
Könnte man diese Frage u.U. verständlich formulieren? Ist der Führerschein nun aufgrund der Anzeige entzogen worden oder nicht?
Deho
Bis zur gerichtlichen Verhandlung kann der Führerschein von der Polizei sichergestellt werden. Das geht auch mit ausländischen Führerscheinen, und der betreffende Fahrer darf kein Kfz mehr bewegen. Aber aus der Frage geht nicht hervor, ob der Führerschein eingezogen wurde.
bh_roth
Nach Unfallflucht verliert man regelmäßig nicht seinen Führerschein. Ein deutscher Fahrer würde 7 Punkte kassieren, und nach Abschluss des Verfahrens möglicherweise die Fahrerlaubnis einbüßen, weil er zu viele Punkte gesammelt hat.
Eine Anzeige allein ist erst einmal kein Grund, jemandem seine Fahrerlaubnis zu nehmen. Es handelt sich doch zunächst "nur" um eine Anzeige. Erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es zu Maßnahmen. Wenn ich das richtig weiß, dürfen ausländische Dokumente eh nicht einbehalten werden. Es kann max. ein Fahrverbot für Deutschland ausgesprochen werden.
Deho
@ bh_roth
Da wäre ich mir nicht so sicher. In der EU ist es durchaus möglich, seinen Führerschein zu velieren, in manchen Ländern kann man bei Verkehrsverstößen sogar eingebuchtet werden.
h.manner
Ich verstehe nicht, warum es hier nicht zu einem Führerscheinentzug kam.
Nach einer Unfallflucht wird der Führerschein i. d. Regel doch eingezogen, oder nicht?
Liege ich da evtl. komplett falsch? Deshalb frage ich, wie bei solchen Ereignissen entschieden werden kann. Darf er weiterfahren weil er prominent ist? Weil er nicht deutscher ist? Im Übrigen kam es auch nur zur Anzeige weil ich den DTM- Fahrer verfolgen, und am nächsten Kreisverkehr zum Anhalten bringen konnte.
Die Anzeige wurde nach der Unfallaufnahme von der Polizei erstattet.
Bei dem Unfall gab es lediglich erheblichen Sachschaden, Personen wurden nicht verletzt.Offensichtlich wurde der Führerschein nicht eingezogen, weil er ja munter weiterfährt.
Deho
"...der mir bekannte Fahrer steuert weiterhin seinen PKW und nimmt an Rennen teil."
Er steuert also weiterhin seinen Pkw (auf öffentlichen Straßen) und nimmt an Rennen teil. Ist Lesen denn so schwierig?
Deho
@ing793
Für die Rennstrecke braucht man keinen Führerschein, den hat Michael Schumacher auf der Go-Kart-Bahn seiner Eltern auch nicht gebraucht. Aber wenn der Fragesteller schreibt, dass der Delinquent seinen PKW weiterhin fährt, ist das etwas anderes. Ein DTM-Auto fährt man auf einer Rennstrecke, aber für einen normalen PKW im öffentlichen Straßenverkehr braucht man den Führerschein. Ich hatte nur angemerkt, dass es h. manner versäumt hat, diesen Umstand klar zu beschreiben, und in seiner Zwischenantwort ist er auch nicht darauf eingegangen.