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myMeinung

Füllhorn Rente 63 ?

Wer 2018 NEU in den Ruhestand ging

a) und die „abschlagsfreie Rente 63“ mit mindestens 45 Versicherungsjahren
kassierte, erhielt im Schnitt 1265 Euro monatlich,
1429 Euro (als Mann) bzw. 1096 Euro (als Frau) RENTE.

b) und wer die „normale“ Altersrente kassierte,
erhielt monatlich im Schnitt 950 Euro,
1080 € (als Mann) bzw. 742 Euro (als Frau) RENTE.

Nach Adam Riese bedeutet das,
das erst Zeiten ab dem 18. LJ für die Rentenversicherung gewertet werden,
dass männliche Nicht-Akademiker über 45 Arbeitsjahre hinweg mehr als 25 Euro monatlich pro Stunde verdient haben müssten. sprich: ab 1973 ! (zu DM-Zeiten 50 DM Stundenverdienst ! ... als Nicht-Akademiker ??)

Meine Erfahrung ist, dass man mit 18 zur Armee musste und das anschließende Studium frühestens im 25 LJ beenden konnte -- also in 1981 ! (25 + 45 = 70. LJ mit Altersrente ohne Abzüge). Ergebnis: erst in 2026 könnten vergleichbare Akamdemiker (nach 45 Vers.Jahren) in VOLLE Rente gehen.

PS:
Nach Rechnung der „Die Linke“ bräuchte man über 37 Jahre hinweg einen
Stundenverdienst von mind. 14,50 Euro (29 DM), um NICHT auf die „Grundsicherung für Altersrentner“ angewiesen zu sein; also den statistischen Wert von 800 Euro mtl. Rentenbezug zu überschreiten.

Wer erkennt den Zaubertrick der „abschlagsfreien Rente 63“ ?

Wer kennt den Zaubertrick, in weniger Zeit, mit weniger Ausbildung, maximale Top-Renten-Ergebnisse zu erzielen ? (welches nicht einmal die gierigsten Börsenbanker und Versicherungsmakler in einer Demokratie für realisierbar hielten) ?
Frage Nummer 3000134474

Antworten (16)
dschinn
Habe ich nicht verstanden, was du hier rüber transportieren willst...
to much input

Aber um noch einen drauf zu legen :
Leute es geht auch mehr oder weniger schon mit 61!
--> Hier muss klick <--
rdiess
"... das anschließende Studium frühestens im 25 LJ beenden konnte..." Wo steht, dass man so lange studieren muss? Hatte mein Diplom nach sechs Semestern, allerdings ohne goldenen Schnuller - hatte die ganze Zeit einen versicherungspflichtigen Job = drei Versicherungsjahre.
AstroStar
Wer sich im Leben auf die Hilfe andere verlässt ist doch selbst schuld. Man sorgt für seine Rente gefälligst selbst vor und fertig.
Tiny
@ASTROSTAR
Ich dachte immer, gesetzliche Rente, zumindest die Einzahlungen sind Pflicht.
Wie kann man das (legal) umgehen?
Schnauz
@ rdiess
Hier liegt ein Missverständnis vor. MyMeinung schrieb von einem Studium, also an einer Universität, und das dauert nun mal länger als der Schulbesuch an einer Fachhochschule, wo man sein „Diplom“ schon nach 6 Semestern bekommt.
Windkraft
...welch eine dümmliche Anschauung. Schon die Frage ist ohne Substanz und Richtigkeit. Zu allererst: aktuell kann kein Rentner abschlagsfrei mit 63 Lebensjahren in Rente gehen. Trotz aller "Klimmzüge", die hier der Schreiberling von sich gibt, würden die "abschlagsfreien Rentner" noch eine wesentl. höhere Rente erlangen, würden Sie bis zu ihrer pers. Altersrente arbeiten. Die wesentlichen Rentenbegriffe sollte doch jeder erwachsene Mensch beherrschen... Man muss sich hier fremdschämen!
Schnauz
Hier liegt ein Missverständnis vor. Es soll keinesfalls bezweifelt werden, dass man ein Studium in den aufgeführten Zeiten absolvieren kann. Nur ist das nicht die Regel. Die tatsächlichen Studienzeiten findet man in Wikipedia unter dem Stichwort "Regelstudienzeit". Allen, die nicht dort reinschauen wollen, sei gesagt, dass die angegebenen Regelstudienzeiten idealisierte Werte sind; die tatsächlichen Zeiten sind länger. Willkommen in der Realität.
Tiny
Ich einer derjenigen, die ausser (moglicherweise) während der Lehre ... der Armeezeit noch nie was eingezahlt haben. Habe eigentlich auch seither alle Zeit im Ausland verbracht (so ueber 30 Jahre). Aber wenn ich das alles so lese ... und sollte ich doch nochmal lebend nach D zurückkehren, bin jetzt 57, dann gibt es sicher gar nichts? Oder waere doch eine Reise wert?
Fiete11
Bis zum Auftauchen des stänkernden Nutzers edommermuth wurde hier sehr friedlich diskutiert.

Auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist zu lesen:

"Wer 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann seit dem 1. Juli 2014 ab Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (sogenannte abschlagsfreie Rente ab 63) in Anspruch nehmen."

Es fragt sich, wer mit Fremdschämen beginnen sollte. Ich habe da so eine Idee.
Fiete11
Wir üben das Lesen der Behauptung noch einmal:

"aktuell kann kein Rentner abschlagsfrei mit 63 Lebensjahren in Rente gehen."
Windkraft
Man kann alles nachlesen, wie die Rente (auch die Abschlagsfreie) funktioniert. Aktuell und in Zukunft kann kein Jahrgang mit 63 Lebensjahren in die abschlagsfreie Rente gehen. Die Jahrgänge 1958 und älter gehen erst mit 66 Jahren in die Altersrente. Spätere Jahrgänge können erst mit 67 in Altersrente gehen. Abschlagsfrei können die besonders langjährig Versicherten immer nur ca. 2 Jahre vor ihrer Altersrente diese nutzen. Die Höhe der Rente über eine Diskussion des Stundenlohnes zu führen ist etwas absurd. Hier zählt das Jahreseinkommen... Und manche Angestellten verdienen mehr als die Beitragsbemessungsgrenze für die DRV. Also, > 74.000€.
Dies ergibt dann 2 Rentenpunkte. Somit können manche Rentner auch eine Rentenhöhe > 1.500€/Monat erhalten.
Windkraft
"üben der Rentenarten und Begrifflichkeiten!"

...im Übrigen wurde die abschlagsfreie Rente nicht im Besonderen für Akademiker (!) geschaffen, sondern für Menschen die hart körprlich arbeiten müssen (z.B. Handwerker) und teils seit ihrem 15. oder 16. Lebensjahr incl. Wehrdienst in die Sozialkassen einbezahlen. Diesen Berufsgruppen möchte die Gesellschaft eine "Erleichterung" schaffen.
Fiete11
@Windkraft, hat Dir Dein Nick "edommermuth" nicht mehr gefallen oder wolltest Du Dich von Deinem Beitrag am 26.12. distanzieren? ;-)
Paeule
Also die Behauptung, dass es nicht gelingen kann, mit 63 die 45 Beitragsjahre vollzukriegen, ist schlichtweg falsch.
Ich bin jetzt 57, habe mit 15 meine Berufsausbildung begonnen, zwischendurch meinen Wehrdienst abgeleistet, der übrigens auch mit zu den 45 jahren zählt.
Genauso zählen Arbeitslosigkeitszeiten mit dazu, sofern man ALG, nicht ALH oder ALG2 bezieht.
Ich werde also mit 63 meine 48 Jahre vollhaben.
Ich seh das Problem nicht.
Nichtsdestotrotz kann ich abschlagsfrei frühestens mit 64,5 Jahren gehen.
Die echte Rente mit 63 gilt nur für Zahler die 1953 oder früher geboren sind.
Windkraft
...an Herrn Fiete11:
die Jahrgänge 1953 gehen aktuell nicht mehr abschlagsfrei in Rente. Wenn diese es so wollten, konnten sie dies ab Mitte 2016 umsetzen (mit 63 Jahren + 4 Monaten). Bereits Mitte 2018 waren dessen normale Altersrente (65 + ) fällig!
umjo
War das jetzt neu?