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Gast

Fußballtreffer und Verletzungsgefahr aus dem Nachbargarten

Mein Garten grenzt an den Nachbargarten, in dem 3 Jungs (und zeitweise Freunde) zwischen 5 und 11 Jahren Fußball spielen. Die Großen spielen im Verein, die Treffer, die in meinem Garten/Pflanzen ab und an landen, sind entsprechend hart und haben diese auch schon getroffen. Ich gab die Bälle stets zurück. Da diese Belästigung sich bereits über Jahre hinzieht und ich immer flüchte aus Angst vor den Schüssen, bat ich mehrfach darum, die Jungs auf den nahe gelegenen Bolzplatz zu schicken. Das geschah nicht, stattdessen wurde vor kurzer Zeit eine bewegliche Sichtschutzwand aufgestellt, die sich als nicht nutzbringend erwies. Es prallte ein Schuss in meine Sitzgruppe, von der ich mich glücklicherweise gerade erhoben hatte, sonst wäre ich getroffen worden. Ich schilderte den Nachbarn auch diesen Vorfall und bat erneut eindringlich um Abhilfe (und erklärte nochmals, dass ich aus Angst vor Treffern flüchte), da ich mich sowohl um meine als auch um die Gesundheit meiner Familie/Enkel/Besucher sorge. Daraufhin sagte die Mutter der Jungen, das sei ein Besucherkind gewesen, und ihr seien deshalb die Hände gebunden.
So kann ich meinen Garten nicht entspannt nutzen, bin in ständiger Sorge um Pflanzen und leibl. Gesundheit. Ich habe mehrfach auf meine Ängste und die Einschränkungen, die sich für mich ergeben, hingewiesen und auf nachbarschaftliche Weise darum gebeten, die Jungs zum bolzen auf den Bolzplatz zu schicken. Ich habe mich nicht einmal über die Lärmbelästigung beschwert, die sich als recht "knallend" bemerkbar macht, der Große spielt u. a. Schagzeug, das ist akzeptiert, und das wissen die Nachbarn.
Meine Frage: Muss ich mich dieser von mir geschilderten Sachlage weiterhin beugen? Gibt es eine gesetzliche Regelung für o.a. Problem? Wie kann ich mein Recht auf angstfreie Nutzung meines Gartens geltend machen? Wäre ein Brief unter deutlicher Angabe meiner Rechte und der Pflichten der Eltern hier angemessen? Kann man unter diesen Umständen die Unterlassung der Bolzerei im Nachbargarten einfordern? Die Alternative befindet sich ja in der Nähe.
Vielen Dank für Ihre Antwort und frdl. Gruß
Frage Nummer 3000291531

Antworten (5)
Stollenhutze
Es gibt sie offenbar immer noch, die Stinkstiefel von nebenan, die vergessen haben, dass sie selbst mal Kinder waren.
wokk
Wäre ein gemeinsamer Grillabend nicht der Moment, an dem man sich einigen könnte?
Jürgen H
Ich würde auch zu einen gemeinsammen Grillabend stimmen.
rayer
Einfordern kann man alles. Ob es jedoch durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Die Nachbarskinder haben auch nur den Wunsch auf angstfreie Nutzung des Gartens. Hoffentlich verklagen die Eltern Dich nicht auf Unterlassung des Psychoterrors. Meinen Segen hätten sie.
AlteEule
Wie wäre es damit: 5-6 Kinder einladen und Fußball spielen lassen. Uns wurde die Krone von einem kleinen Kirschbaum abgeschossen. Mein war die Rache. Seitdem ist Ruhe.