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carmen47

Geld zurück bei Flugverspätung

Wir haben auf dem Rückweg von Bangkok nach Deutschland wegen einer Flugverspätung den Anschlussflug nach Deutschland verpasst. Habe schon verschiedenes von der EU Fluggastrechteverordnung gehoert, aber bin nicht sicher ob es bei einem verpassten Anschlußflug auch Geld und wieviel zurück gibt. Die Fluggesellschaft hat die Erstattung abgelehnt. Wo finde ich das was und was ist jetzt empfehlenswert?
Frage Nummer 3000036022

Antworten (4)
Niboo
@ing 793: "die das durchziehen (dann aber einen erklecklichen Teil einbehalten)"

Was heiß hier erklecklich? Viel? Wenig? Wie viel denn genau? Prozentual? Pauschale?

Danke für die Antwort!
Costard79
Es gibt zahlreiche Urteile zum Thema Verspäteungen und entschädigungen...höhere Gewalt - schlechtes wetter usf. ist zum beispiel gern gewähltes ausschlusskriterium für entschädigungsleistungen von den Anbietern.
carmen47
Haben jetzt noch ein bischen gelesen und uns entschlossen alles an claimflights zu übergeben. Die nehmen nur 22,5% Gebühren. Ein Rechtsanwalt würde ja auch nicht umsonst arbeiten. So läuft alles stressfrei für uns ab und wir müssen uns um nichts kümmern. Eine erste Prüfung hat ergeben, das ein Anspruch besteht.
FlugRATIS
@carmen47
Stiftung Warentest hat die verschiedenen Inkasso-Anbieter verglichen und die Höhe der Provisionen unter https://www.test.de/Fluggastrechte-Der-Weg-zur-Entschaedigung-4667375-4667383/ veröffentlicht.

Anwälte arbeiten natürlich auch nicht umsonst, haben aber den Riesenvorteil, dass die Anwaltskosten im Erfolgsfall die Fluggesellschaft übernehmen muss. Da die Regelungen zu Flugverspätungen relativ klar sind, kann ein guter Anwalt schon zu Beginn abschätzen wie gut deine Erfolgschancen sind. D.h. in der Regel erhältst du beim Anwalt 100% der Entschädigung auf dein Konto - ganz ohne Kosten.

Stiftung Warentest hat einen derartigen Fall geschildert:

"Roger Wildner und seine Part­nerin Brigitte Willimek waren allerdings nicht zufrieden mit ihrem Dienst­leister. Vier Monate, nachdem das Paar seinen Fall der Firma
Flightright zur Prüfung übergeben hatte, meldete diese sich mit einer negativen Entscheidung. Die Chance, vor Gericht eine Ausgleichs­zahlung durch­zusetzen, sei in Wildners Fall als äußerst schlecht einzustufen, heißt es in der Absage. Roger Wildner ließ sich dennoch nicht entmutigen. Er ging zum Anwalt. Dieser forderte die Luft­hansa schriftlich auf, 1 200 Euro zu zahlen, und hatte neun Tage später die Zusage. Bei Flight­right hätten Wildner und seine Part­nerin von den 1 200 Euro rund 360 Euro Erfolgs­provision abgeben müssen. Nun bleibt ihnen die Summe ohne Abzüge, denn die Kosten für den Anwalt muss die Fluggesell­schaft über­nehmen." Quelle

Wie das generell funktioniert haben wir unter https://ratis.de/flugverspaetung/hoehe-der-entschaedigung/ dargestellt.

PS.: Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, die die Anwaltskosten übernimmt, ist ein Anwalt vermutlich sowieso die erste Wahl.