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Gast

GEZ Nachzahlung obwohl kein fester Wohnsitz vorhanden war

Ich hätte eine dringende Frage. Ich hatte vom 01.07.2014 bis 31.01.15 eine eigene Wohnung angemietet. In dieser habe ich mich allerdings eigentlich gar nicht aufgehalten, da ich mich zu dieser Zeit jeden Tag bei meinem damaligen Partner aufgehalten habe. Infolge dessen, hatte ich dort weder Fernseher, noch Computer, Radio oder sonstiges.

Da hier leider eine Zwangsräumung vorlag, habe ich in der Zeit danach sehr lange nach einer neuen Wohnung gesucht und bin aber während dieser Zeit bei meinem Bekannten untergekommen, der selbst schon immer GEZ zahlt. Seit dem 15.01.2018 bin ich wieder fest gemeldet bei meinem aktuellen Partner, der auch persönlich GEZ Gebühren entrichtet.

Nun habe ich einen Brief der GEZ erhalten ohne jegliche Auflistung von Zeiten oder ähnlichem. Es ist eine Forderung über fast 800 Euro bis einschliesslich 03/2018.

Das kann aber doch nicht sein, dass ich dies zahlen muss oder? Ich war ja nur vom 01.07.2014 bis 31.01.15 allein in einer Wohnung gemeldet (die Zeit davor lebte ich auch immer mit jemandem zusammen der gezahlt hat). Und in der Zeit vom 31.01.2015 bis 15.01.2018 war ich ja quasi so gesehen "obdachlos" und auf Wohnungssuche und hielt mich in einem Haushalt auf der eh schon bezahlt.

Und wie sieht es hier mit der Verjährungsfrist aus?

Ich bin gerade am Verzweifeln, da ich mir eine 800 Euro Rechnung keinesfalls leisten kann und diese meiner Meinung nach auch nicht angebracht ist.

Können Sie mir einen Tipp geben wie ich nun vorgehen muss um die Rechnung zu verringern und schlimmstenfalls "nur" die 6 Monate als ich die eigene Wohnung angemietet hatte zahlen muss.
Frage Nummer 3000093514

Antworten (2)
wokk
Versuch es doch einmal mit der Verbraucherberatung.
Die können dir weitergehende Tips geben.
Tyrion
ALLGEMEINE FESTSTELLUNG-WIR "LEBEN IM ALLERSSCHLIMMSTEN DEUTSCHLAND ALLER ZEITEN. SEIT BESTEHEN DER BRD IM JAHRE 1949.LG MANU