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Gibt es eigentlich eine Höchstgrenze bei der wöchentliche Arbeitszeit? Würde gerne noch einen Nebenjob machen, aber darf ich das überhaupt?

Frage Nummer 42916

Antworten (5)
Der_Denis
Das musst du auf jeden Fall von deinem Arbeitgeber genehmigen lassen. Auch wenn du die maximal zulässige Arbeitszeit nicht überschreitest und es keine Konkurrenz zu deinem Hauptjob ist. Schau mal nach, was in deinem Arbeitsvertrag dazu steht. Wenn du das nicht genehmigen lässt, riskierst du eine Kündigung.
MuckiBude
Mehr als 48 Stunden pro Woche darfst du nicht arbeiten, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Informieren könntest du dich auf Ämtern und - sofern du schon arbeitest - bei deinem Arbeitgeber. Ein Anwalt könnte dir das auch sagen. Du siehst aber, dass Seiten wie http://www.arbeitsrecht.de/ auch ausreichen können.
Günther Berger
Ich würde doch mal behaupten 40 Stunden oder nicht? Ist doch fast überall so, also warum sollte es nicht auch in deinem Beruf so sein?! Aber vielleicht findest ja ein paar Infos auf der Webseite vom Arbeitsamt (BIZ) da steht ja eigentlich zu jedem Beruf ne ganze Menge. Vielleicht ja auch was zur Arbeitszeit.
Jo Baumann
Deine Arbeitszeit sollte eigentlich in Deinem Vertrag geregelt sein. Allerdings steht darüber hinaus im Art. 9 Abs. 1 ArG (Arbeitsgesetz) zu dem Thema, dass Du maximal 50 Stunden arbeiten musst. Solltest Du darüber liegen, würde ich mal mit Deinem Chef sprechen oder zur Not einen Anwalt zurate ziehen.
Alex64
Ist doch ganz einfach:
§ 3 ArbZG sieht vor, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Daraus ergibt sich (6 mögliche Werktage pro Woche) eine maximale reguläre Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Die Tagesarbeitszeit kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten (oder eben 24 Wochen) im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Fazit: kurzfristig sind deshalb bis zu 60 Wochenstunden möglich.
Bei einer Nebentätigkeit werden die aufgewendeten Stunden beider Tätigkeiten zusammengerechnet....