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Lieselott Hope

Gibt es eigentlich gesonderte Tagespauschale für Auslandsreisen? Ist die Pauschale immer gleich oder an die Kosten des Ziellandes angepasst?

Frage Nummer 41681

Antworten (5)
martin1166
Ich gehe davon aus, dass du die Verpflegungskostenpauschale meinst. Diese ist - zumindest bisher - vom Zielland der Dienstreise abhängig, siehe dazu http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/75b,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Für Übernachtungskosten hingegen gibt es keine Pauschalen, da werden nur die tatsächlichen Kosten der reinen Übernachtung angesetzt. Bei Vollpension oder Bed and Breakfast wird es dann kompliziert - erste Ideen findet man unter http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0120.htm
BergelXKING
Warum sollte denn der Holländische Satz gelten? Soweit ich das auch weiß, werden dir die 6 Stunden normal berechnet (eventuell ja auch die 10 Stunden). Weiß ja nicht wie das in eurer Firma abläuft, warum fragst du nicht einfach in der Geschäftsstelle nach - die müssen dir doch sagen können wie du das abrechnen kannst.
Rose Krämer
Für den Fall gilt dann der holländische Satz, weil du den Großteil der Zeit in Holland verbracht hast. Das sind dann etwa 6 Euro, mit denen du rechnen kannst. Dieser Satz gilt für eine Belastung von 8 bis 14 Stunden. Wenn du es ganz genau wissen willst, solltest du mit einem Steuerberater reden.
Applet
Es geht immer um Holland....immer!
ThommyF20
Jetzt stellt sich erst einmal die Frage ob du selbstständig oder angestellt arbeitest? Als Selbstständiger soltlest du einen einheitlichen tagessatz haben, ggfs. mit zusätzlichen Fahrtkosten. Als Angestellter kannst du einen Pauschalsatz von 6,00 € ansetzen bei mehr als 8 Stunden.