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bh_roth

Grüne Umweltplakette

Ich habe gestern für einen Bekannten einen Sprinter aus der Werkstatt abgeholt. Mir fiel gleich die grüne Umweltplakette auf. Der Werkstattmeister versicherte mir aber, dass dieses Fahrzeug keinen Partikelfilter besitzt. Auch nach Papierlage müsste das Fz eine gelbe haben. Ich gehe davon aus, da es sich um ein Fz eines Lieferdienstes handelt, dass da etwas gedreht wurde.
Erfüllt sowas einen Straftatbestand? Bitte keine Mutmaßungen, solchen Mist findet man genug in den verschiedenen Foren.
Frage Nummer 54374

Antworten (6)
netter_fahrer
Moooment.
Das Führen einer unberechtigten grünen Umweltplakette ist Urkundenfälschung > Straftat.
Siehe Polizeiticker.
bh_roth
@netter_fahrer: Danke für deine Recherche. In diese Richtung dachte ich auch. Allerdings ist in deinem verlinkten Bericht zu lesen, dass der Autofahrer wegen des Verdachts der Urkundenfälschung angeklagt wurde. Leider geht daraus nicht hervor, ob der Richter die Ansicht des Staatsanwalts teilt, und es daher auch zu einer Verurteilung im Sinne der Anklage führt.
bh_roth
@starmax: Ich auch "kopfschüttel". Ich bin also sonst nicht päpstlicher als der Papst? Du scheinst ein falsches Bild von mir zu haben. Ich habe mich ein Arbeitsleben lang exakt im gesetzlichen Rahmen bewegt, und werde jetzt nicht anfangen, daran etwas zu ändern. Im Übrigen kannst du dich starfbar machen, wenn du Kenntnis hast von einer Straftat, du aber Stillschweigen bewahrst.
netter_fahrer
Ich bin kein Jurist, aber was hier im StGB zum Thema Urkundenfälschung steht, passt zu deiner Frage. Deshalb sage ich: Ja, strafbar ist das Anbringen einer falschen Plakette, auch die Verwendung einer mit falscher oder ohne Kennzeichenangabe.
Und kümmere dich nicht um die Verbalflatulenz von konfusius. Der ist mal wieder gefrustet, weil selbst der Dorftrottel nicht mehr mit ihm spielen will.
Der echte Konfuze sagte: Von den Menschen verkannt zu werden und sich nicht zu grämen, ist wirklich edel. Sic!
netter_fahrer
Da steht's amtlich:
"Rechtslage und Konsequenzen:
Die Ausgabe der Feinstaubplaketten erfolgt gemäß § 5 KennzVO aufgrund der Angaben in den Fahrzeugpapieren. Dementsprechend stellt die zuständige Stelle die Feinstaubplakette für ein ganz bestimmtes Fahrzeug aus. Das gilt auch dann, wenn die Zuordnung mittels der Kfz-Kennzeichen ausnahmsweise nicht eindeutig ist. Diese Plakette ist eine Urkunde im Sinne des StGB. Indem jemand die Plakette in einem Fahrzeug anbringt, entsteht eine "zusammengesetzte Urkunde". Durch das Anbringen im falschen Fahrzeug (auch wenn es dasselbe Kennzeichen hat wie das richtige Fahrzeug) wird dem Aussteller der Feinstaubplakette (Urkunde) eine Aussage untergeschoben, die er nicht gemacht hat. Dies erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB)."
bh_roth
@netter_fahrer: Hartnäckig am Ball geblieben, gut recherchiert! 100 Punkte.