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Gast

Gültigkeit von Gutscheinen

Hallo,

Gutscheine sind 3 Jahre lang gültig mit Beginn des abgelaufenen Jahres, in dem sie ausgestellt wurden.
So, jetzt waren wir in einer Eisdiele, mit einem Gutschein, welcher letztes Jahr ausgestellt wurde. Wollte damit zahlen, sagt die Chefin, das sei Betrug. Sie habe einen Saisonbetrieb, da sei das anders.
Stimmt das? Kann/darf ein Saisonbetrieb Gutscheine ausstellen, die nur für die aktuelle Saison gültig sind? Und wie definiert sich ein Saisonbetrieb?
Frage Nummer 72323

Antworten (1)
Josef-Hans-Peter
Schwierige Frage, wenn der Gutschein befristet ist. Das müsste aber dann auf dem Gutschein stehen, würde ich meinen (Da kenne ich mich aber nicht wirklich aus), besser in einem Forum zu Rechtsfragen beantworten lassen.
Siehe hier in Wikipedia unter dem Punkt: Verjährung