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Sunny61

Habe ich als Mutter meines 37 jährigen Sohnes ( mit dem ich bis seiner Eiweisung in die Psychiatrie wegen Psychose ständig Kontakt hatte

das Recht Auskunft zu erhalten über seinen Gesundheitszustand u. wohin er verlegt wurde? Er ist im Moment nicht zurechnungsfähig und möchte angeblich, dass seine Familie keine Auskunft erhält.
Frage Nummer 105641

Antworten (8)
Grandmaster_Boris
Die Verwandten müssen keine Auskunft erteilt bekommen.
Cordelier
Und was ist beim Psych KG????
Da kann der Richter auch (nach Empfehlung des Facharztes) schnell entscheiden ob 6 Wochen oder länger....
machine
Lieber ing, da der Patient, laut Fragestellung, z.Zt. nicht zurechnungsfähig ist, hat er keine Entscheidungen zu treffen. Und somit hat Amos Recht. Punkt.
Cordelier
Äh jetzt noch mal kurz auf Einweisung PsychKG zurückzukommen, wer ist denn dann für denjenigen zuständig????
Musca
Ich halte die ganze Diskussion für überflüssig. Niemand hier weiß, ob der Patient wirklich unzurechnungsfähig ist, dies ist bisher nur die Aussage der Mutter. Möglicherweise sprechen auch therapeutische Gründe gegen eine Kontaktaufnahme mit der Familie, das wäre m.E. aber kein Grund die Auskunft über den Gesundheitszustand zu verweigern. Ansonsten hat natürlich jeder das Recht, über das Befinden eines nahen Verwandten aufgeklärt zu werden, sofern dieser dieses nicht ausdrücklich untersagt.
Musca
@Coredlier: Vor einigen Jahren hatte mein alter Vater einen Suizidversuch , bereits im Rettungswagen verlangte er meinen Beistand, ich fuhr selbstverständlich mit. Schon in der Notaufnahme nahm der behandelte Arzt mit mir Kontakt auf, um die weiteren Schritte zu erörtern, sprich Einweisung in die Psychatrie. Für meinen Vater, einen stolzen alten Neapolitaner, war das die absolute Apokalypse.Es waren für mich sehr harte und belastende 48 Stunden, um meinem Vater a) die Notwendigkeit der Psychatrie beizubringen und ihn b) in so kurzer Zeit dort wieder herauszuholen.
machine
@ing: Schade, dass solche wie Du nicht überall tätig sind.
moonlady123456
ach komm, ing,
Du diskutierst doch genausogerne wie ich, oder?
Daß Amos wegen der Schweigepflicht, die er manchmal nicht so ernst nimmt, ist eine Sache.
Aber wie sieht das mit dem Recht eines Patienten in der Psychosomatik/Psychiatrie aus?
Ich finde dieses Thema interessant.