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schlafmuetzzwerg

habe mir vor einiger zeit 300 euro geborgt kenne denjenigen nur flüchtig.

habe mir vor einiger zeit 300 euro geborgt kenne ihn nur aus einer praxis haben nur mails geschrieben und ich schrieb immer wieder weiß garnicht ob und wie ich das zurückzahlen kann hab denjenigen dann nicht wieder gesehn nun kommt ne anzeige wegen betrugs soll zur anhörung hatte aber doch gleich geschrieben weiß garnicht ob und wie ich es zurückzahlen kann
Frage Nummer 11460

Antworten (2)
Highspeed
Aha. Nette Geschichte.
mantrid
Ob Du 300 Euro hast, wirst Du wohl selbst wissen. Wenn Du es hast, würde ich schleunigst zahlen. Wenn Du kein Geld hast und kein entsprechenden Einkommen hast, solltest Du zu einem Anwalt gehen, der für Dich Prozeßkostenbeihilfe beantragen kann. Ob der Tatbestand des Betruges erfüllt ist, hängt von den Umständen ab. Jemanden nur flüchtig zu kennen oder Mails zu schreiben, entbindet nicht von der Pflicht das Geld zurück zu zahlen.