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Gast

Handyverträge kündigen

In meiner Familie stehen 4 Handy-Verträge zur Kündigung am gleichen Tag, vom gleichen Provider, an. Kann ich die zusammen erfassen oder muss ich die Einzeln per Einschreiben kündigen? Das wäre dann für mich/uns ein teures Vergnügen. Was ist gesetzlich für mich als Verbraucher im Verbraucherschutzgesetz bindend?
Frage Nummer 3000004611

Antworten (5)
status-quo-fan
Das kommt ganz auf Deinen Provider an. Die Kündigungsbestimmungen - Email, Brief Einschreiben - stehen in den AGB.

Im Normalfall ist ein Einwurf-Einschreiben sinnvoll, denn dann kann die Annahme nicht verweigert werden und der Versand und der Zugang sind nachweisbar.

Ich würde alle Verträge in einem Schreiben Kündigung und um eine ZEITNAHE Kündigungsbestätigung bitte.
StechusKaktus
Einschreiben waren bei meinen Kündigungen bisher niemals erforderlich. Jeder Provider bietet eine Kontaktmöglichkeit auf der Internetsite an.
Wenn du dort klar formulierst, WAS du alles WANN kündigen willst und um ein Bestätigung bittest, klappt das.
friedet
Ein Einschreiben ist zwar nicht zwingend, aber emails oder Briefe mit Kündigungen gehen ab und zu bei den Providern verloren. Ich würde alle 4 Verträge mit einem einzigen

Einschreiben mit Rückschein

kündigen, das ist unproblematisch. Die verteilung auf die 4 Verträge ist das Problem des Providers
status-quo-fan
friedet, das Einschreiben mit Rückschein hat nur einen großen Nachteil: der Empfänger kann die Annahme verweigern!

Das geht beim - wesentlich preiswerteren - Einwurf-Einschreiben nicht: deshalb verschicken schlaue Juristen fast immer Einwurf-Einschreiben, bei denen die Zustellung nachgewiesen ist.
Gast
Am sichersten ist die Zustellung durch den Gerichts­voll­zieher.

Wenn wirk­lich gar nichts schief­gehen darf, lohnt sich die Einschaltung eines Gerichts­voll­ziehers. Das ist einfacher als man denkt und kostet meist nur rund 10 Euro. Der Versender erfährt beim nächst­gelegenen Amts­gericht, welcher Gerichts­voll­zieher zuständig ist. Ihm bringt er das Schreiben oder schickt es ihm per Post. Der Gerichts­voll­zieher stellt es dann zu.

Der große Vorteil dieses Verfahrens: Auch wenn der Empfänger das Schreiben nicht annimmt oder er nicht da ist, erhält der Versender einen amtlichen Beleg über den Zugang und den Inhalt des Schreibens. Sicherer geht es nicht. Das Verfahren braucht aber Zeit und taugt deshalb nicht für eilige Angelegenheiten.