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Gast

Hartz 4

Ich bin zur Zeit als Selbstständiger privat krankenversichert und zahle nicht in die Sozialversicherung ein. Was passiert, wenn ich kein Geld mehr verdiene? Habe ich Anspruch auf eine Unterstützung vom Staat?
Frage Nummer 12423

Antworten (2)
Wandelstern
Bei Arbeitsfähigkeit erhalten Sie, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, eine Transferleistung genannt Arbeitslosengeld II (ALG II). Sollten Sie Arbeitsunfähig sein, nennt sich die Transferleistung dann Sozialhilfe und ist z. Zt. identisch mit ALG II.
koyaanisqatsi666
Hi.Anspruch auf Unterstützung vom Staat hast du generell. Egal, ob du deine Hilfebeürfitgkeit selbst verschuldet hast, oder nicht.
Diese staatliche Zuwendung nennt sich "Grundsicherung" und kann, beim zuständigen Sozialamt, beantragt werden. Darin enthalten sind auch die Kosten für die gesetzlichen Sozialabgaben.