['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Hat ein Hartz-IV Empfänger anrecht auf Wohngeld wenn er zur Untermiete wohnt? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Matthis Köhler

Hat ein Hartz-IV Empfänger anrecht auf Wohngeld wenn er zur Untermiete wohnt?

Frage Nummer 45651

Antworten (3)
LeticiArt1861
Wenn der Leistungsempfänger tatsächlich zur Untermiete wohnt und es sich nicht um eine versteckte Bedarfsgemeinschaft handelt, hat er selbstverständlich Anrecht auf Wohngeld. Es hat ein entsprechender Mietvertrag vorgelegt zu werden, der angemessen ist und mit allergrößter Wahrscheinlichkeit wird ein Außendienstmitarbeiter der Leistungsabteilung die Lebensumstände vor Ort in Augenschein nehmen und dann entscheiden.
ParadiseBird
Wenn die Miete die als Untermieter gezahlt wird,den Regelsatz übersteigt,und der Wohnraum angemesse ist.Wird die Miete komplett vom Jobcenter übernommen.
Was anderes ist es wenn der Untermieter kein Geld dafür zahlen muss.
Dann bekommt er auch kein Wohngeld.
Fakt ist das ihm der Regelsatz zum leben bleiben muss,dann bekommt er die wohnkosten erstattet
Eliminator
Ein Hartz-4 Empfänger hat natürlich Anspruch auf Geld zum Wohnen, allerdings ist dieses eben schon in dem eigentlichen Hartz-4 mit inbegriffen und somit fallen darüber hinaus keine Ansprüche an, wie zum Beispiel Wohngeld für das Wohnen in einer Untermietswohnung. Natürlich ist aber das Geld, welches beim Hartz-4 für das Wohnen gedacht ist, an dieser stelle variable.