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HannibalLektor

Hat ein neues Scheidungsrecht eigentlich Auswirkungen auf bereits vollzogene Scheidungen? In Sachen Unterhaltszahlung z.B.?

Frage Nummer 28126

Antworten (4)
DasHoernchen
Das kommt immer auf den Sachverhalt an.
hann8balang
Ich würde mich an deiner Stelle diesbezüglich einmal mit deinem Anwalt in Verbindung setzten. Der kann dir sicherlich weiterhelfen. Infos zur Scheidung ansich bekommst du aber auch auf wikipedia. Hier ist der Link zur Seite: http://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung
Helena Vogel
In der Rwgel nicht. Da müsste gezielt neu entschieden werden, dass das bisherige Unterhaltsrecht aufgehoben und jeweils neu berechnet wird. Das geschieht aber nur, wenn das alte Recht aus irgendwelchen Gründen für unwirksam erachtet werden muss. Normalerweise gibt es keine nachträglichen Änderungen.
Bernhard Hofmann
Ich denke schon, aber nur, wenn einer der beiden Geschiedenen auf eine Änderung klagt. Dem Unterhalt liegt ja meistens ein Scheidungsurteil zugrunde, welches rechtskräftig ist. Gibt es gesetzliche Änderungen, kann man diese sicherlich einklagen, aber ich glaube nicht, das solche Änderungen automatisch in Kraft treten.