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Gast

Haus gekauft, Teilsaniert, jetzt kam ein Brief das es unter denkmalschutz steht und ich habe den zappen!

Servus allerseits, ich habe mit meinem Bruder vor 7-Jahren gekauft mit der Kenntnis das es zum Abriss vorgesehen war. Die Genehmiegung lag auch vor8So die Aussage von der LPG, die uns das Objekt verkauft hat)
Jetzt kam ein Schreiben das es unter Denkmalschutz steht und jede Bauliche Veränderung, Erdbewegung, Sicherung, Instandsetzung..... Genehmigungspflichtig ist....!
Wir haben in der Zwischenzeit eine Kleinkläranlage gesetzt( Ist bis 2015 in Sachsen Pflicht) Das Grundstück begradigt, ebenso den Hof und einige Fenster ausgetauscht.
Als ich am Telefon mich mit den zuständigen der, so schwer es mir auch fällt es zu schreiben und zu Akzeptieren, unser Objekt "Verwaltet" erzählt habe was die Lage ist, ist fast schon ausgerastet. Er meinte wenn das so ist, wie ich es geschildert habe, dann Brennt die Luft.... Top denke ich mir, weil wenn ich mir so durchlese was alles auf uns zukommen kann, dann kann ich mir gleich nen Strick nehmen! ich bin zwar Glücklich ein eigenheim zu haben aber Nachträglich in meinen Freiheiten so Kastriert zu werden, das ist alles andere als schön... ich bin auch kein Kulturbanause wie man gleich hingestellt wird aber Denkmal wollte ich nun Definitiv nicht haben, zumal die alte Besitzerin mal zu Besuch war und sie sagte das 1945 das Ganze Objekt komplett anders aussah als heute. Der Verwalter sagte aber dazu" Es Spielt keine Rolle wie es Aussah, sondern wie es ist,, ... Das Wiederspricht sich doch aber mit der Definition eines Denkmalgeschützten Huases?!
Frage Nummer 3000004883

Antworten (3)
bh_roth
In Deutschland ist es unmöglich, ein Haus zu kaufen, welches unter Denkmalschutz steht, und dies nicht zu wissen.
Dorfdepp
Die künstlichen Schreibfehler (z.B. Majuskel bei Verben und Adjektiven) und die unglaubliche Geschichte (Schreiben vom Amt nach 7 Jahren) lassen auf einen Fake schließen. Das Muster findet sich hier öfters.
status-quo-fan
bh_, vorstellbar ist das schon, denn in den NBL gab es bis zum Beitritt 1990 KEINE Grundbücher.

Wie allerdings ein Objekt deshalb unter Denkmalschutz gestellt werden kann ist schon rätselhaft.

Im Zweifel existiert die das Objekt veräußernde LPG nicht mehr; es ist jedoch der blanke Leichtsinn ein Objekt zu erwerben und die ggf. vorhandene Abrissgenehmigung nicht heraus zu verlangen.