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Gast

Hausmeister

Ich Bewohne nun 3 Jahre eine Wohnung mit Heizung und Kamin.
Ich habe aber noch nie meine Heizung angehabt, also stehen die Zähler auf Null. Da ich nur meinen Kamin anhabe.
Nun Frage ich mir, warum ich immer die noch Betriebskosten Zahlen muss.
So wie die Gesamtkosten von 30% Grundkosten.
Frage Nummer 3000012600

Antworten (5)
Cordelier
Wenn wir gerade bei Heizungen sind. Ich hab ISTA Digital Zähler an meinen beiden Heizkörpern im Wohnzimmer und den einen im Bad.
Vor ein paar wochen hatte ich einen großen Wasserschaden ausgelöst durch einen Schlauchriss zur Spühlmaschine und hatte die halbe Wohnung unter Wasser. Betroffen sind der Estrich und die unteren Wände.
Flur und Wohnzimmer und ein Flur zum Bad sind entkernt worden (Laminat und Tapeten wurden entfernt). Nun hab ich diese Bereiche mit einem Estrich Trockner und zwei Luftentfeuchter voll stehen + einen in der Küche als Ausgangsort und ca. 30°C in den Bereichen. Strom wird durch die Zähler an den Geräten hinterher erstattet, aber wie sieht das mit diesen Heizungszählern aus??? Reagieren die auf die erhöhte Umgebungsluft oder nur auf die vom Heizkörper abgegebene Wärme????
status-quo-fan
Die Umlage der sog. Grundkosten ist korrekt.

Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung der HKVO damit die sog. lagebedingten Vor- und Nachteile berücksichtigen wollen.

Eine EG-Wohnung hat lagebedingte Nachteile (da der Fußboden nicht durch eine andere Wohnung indirekt beheizt wird), während eine Wohnung zwischen zwei anderen Wohnungen lagebedingte Vorteile hat.
bh_roth
@Opal: Diese Frage hättest du besser in einem neuen Thread gestellt, als diese Frage hier (möglicherweise) abzuwürgen.
Cordelier
Danke bh, schon passiert :-)
status-quo-fan
@Opal, nun zu Deiner Frage.

Es ist zunächst zu prüfen, ob der elektronische HKV von ista ein Gerät mit einem oder ein Gerät mit zwei Fühlern ist.

ista beschreibt die Geräte so:

"Im 2-Fühler-Betrieb erfasst das Gerät die Temperatur der Heizkörper-Oberfläche und der Raumluft. Er beginnt zu zählen, sobald zwischen Heizkörpersensor und Raumluftsensor eine Temperaturdifferenz von mindestens 4,5 Kelvin besteht. Unterhalb von 23 °C am Heizkörper erfolgt keine Zählung.

Im 1-Fühler-Betrieb wird in der Elektronik ein Festwert (20 °C) für die Raumluft simuliert. Die Elektronik bildet in diesem Fall die Differenz aus der gemessenen Heizkörper-Oberflächentemperatur und der Raumlufttemperatur von 20 °C. Diese Temperaturdifferenz ist in jeder Betriebsart der Maßstab für den Wärmeverbrauch."

Hieraus ergibt sich, dass eine Zählung durchaus erfolgen kann: beim Gerät mit zwei Fühlern dann, wenn der Heizkörper durch die Raumluft auf 23 °C erwärmt wird und gleichzeitig "eine Temperaturdifferenz von mindestens 4,5 Kelvin besteht".

Bei einem Gerät mit einem Fühler erfolgt wohl in jedem Falle eine Zählung.