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Minara

Heiligt der Zweck die Mittel?

Darf in der Schweiz das Bankgeheimnis übergangen werden und die Bankdaten an die Steuerbehörde verkauft werden, auch wenn man so vielleicht den einen oder anderen Kriminellen überführt? Mir ist schon klar, dass es ein großer Erfolg ist, wenn Geldwäscher wie Aliyev und Co. endlich überführt werden, aber ist wirklich jedes Mittel zulässig um ein gutes großes Ziel z u erreichen?
Frage Nummer 49137

Antworten (6)
JaqueLois
Die Schweizer ist ein kleines Land.
Kleine Vermögen aus „kleinen Scheinen“ sind gegenüber wirklich großen Vermögen schlecht und un-effizient vor den Steuerfahndern zu verstecken. Somit wird periodisch ein sogenanntes Defragmentierung-Programm gestartet und eine CD gebrannt.
Nach der Bereinigung läuft alles wieder wie geschmiert! Die Redlichen brauchen nix zu befürchten und um die Anderen ist es nicht schade.
2G3G
@Minara,
nachdem Sie in relative kurzer Zeit dieses Thema erneut ansprechen , sollten Sie eventuell mit Ihrem Finanzamt einen Termin ausmachen. Jedenfalls nicht darauf vertrauen dass die Schweiz langfristig Steuerflüchtlingen hilft…
hphersel
Die Politiker behaupten das jedenfalls. Wenn Dich ein Dieb bestohlen hat und Du klaust Dein Eigentum zurück, ist das trotzdem Diebstahl und wird entsprechend bestraft. Wenn Du offensichtlich gestohlene Waren kaufst, ist das Hehlerei und wird streng bestraft. Wenn Politiker das tun, ist das plötzlich in Ordnung. Hier zeigt sich wieder einmal der alte Spruch: Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Selbe.
Ignatius
"...aber ist wirklich jedes Mittel zulässig um ein gutes großes Ziel z u erreichen?"

Das ist wohl eine philosphische Frage.

Grundsätzlich heiligt der Zweck nicht die Mittel. Wenn man durch die Nichteinhaltung einer Regel oder eines Gesetzes etwas Gutes schafft, scheint diese Regelverletzung plötzlich etwas Gutes zu sein. Doch das liegt nicht an der Regelverletzung an sich, sondern möglicherweise daran, dass die allgemein formulierte Regel unüberlegt aufgestellt wurde. Vielleicht hat der Gesetzgeber bei der Ausarbeitung des Gesetzes nicht alles bedacht?

Und es spielt sicher auch eine Rolle, wie groß die Regelverletzung im Verhältnis zum Schaden ist, der ohne Regelverletzung eingetreten wäre. (Beispiel: Ich laufe trotz roter Fußgängerampel über die Straße um jemandem das Leben zu retten. Gegenbeispiel: Ich töte andere Verkehrsteilnehmer, um rechtzeitig zu Omis Geburtstag erscheinen zu können.)
Deho
Nein. Stichwort Daschner. Der durfte nicht, weil es nur um das Leben eines Kindes ging. Der Staat darf, weil er in allem Priorität hat, Recht hin, Recht her.
Minara
@2G3G: Das ich nicht lache, zum Finanzamt müsst ich tatsächlich, aber wegen dieser jährlichen Steuerausgleichsgeschichten, da hoffe ich, dass ich was zurückbekomme. Wäre für Schweizer Banken kein lohnender Kunde ;-)

Nein jetzt im Ernst, wenn man sich fragt, ob man durch das nicht Kriminellen auf die Spur kommt, dass frag ich: Und wer gilt denn schon als kriminell? Im Grunde gibt es höchstens tatverdächtige Personen für die die Unschuldsvermutung gilt. Wenn ich jetzt zB einen bekannten und in seiner Heimat verurteilten Mann wie Rakhat Aliyev hernehme. So gilt für den Herrn, der in seiner Heimat gleich mehrerer Verbrechen für schuldig befunden und verurteilt wurde immer noch die Unschuldsvermutung, weil er sich seitdem in Malta aufhält und kein Gericht/Land sich zuständig fühlt diesen Zustand zu ändern und ihm einem ausländischen Prozess zuzuführen. Dh mann könnte die Daten aller Kunden einfach verkaufen oder sie einsehen, sobald der geringste Verdacht auf irgendwas vorhanden wäre.