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Gast

Heizungs nebenkosten

Mein Vermieter möchte die heizungs nebenkosten erhöhen obwohl ih in den letzten jahren immer was rausbekommen habe. Darf er trotzdem die heizungsn. erhöhen?
Frage Nummer 33069

Antworten (1)
Maya74
Siehe hierzu § 560 BGB Veränderungen von Betriebskosten
(1) Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.
(4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.
(6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Eine Erhöhung muss also 1. einen Grund haben: Die Betriebskosten müssen sich tatsächlich erhöht haben und eine Erhöhungsmöglichkeit muss im Mietvertrag vorgesehen sein.