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Jaumann_198

Hilfe, mein Vermieter hat uns die Wohnung gekündigt wegen Eigenbedarf und wir finden keine neue Wohnung! An wen können wir uns wenden?

Frage Nummer 48317

Antworten (5)
sunnyboy_1
jaumann, sicherlich brauchste dich nicht an uns zu wenden, sondern an Leute, die deinen Vertrag kennen oder sich mit Mietrecht auskennen. Ich weiss, dass es in DE sehr schwer fuer einen Vermieter wird, den Mieter zu entfernen. Das kann Jahre dauern. Mit 6 Monaten kommste nicht hin, Starmax ;-)
Wir wissen doch viel zu wenig, um beurteilen zu koennen, warum der Vermieter wirklich den Mieter gekuendigt hat.
TschiTschi
Eigenbedarf bedeutet aber auch, dass der Mieter eine ebenbürtige Wohnung finden muss. Allerdings muss er auch den Beweis erbringen, dass er alles Mögliche unternommen hat.
Wenden kann man sich an Makler, Tageszeitungen, Anzeigenzeitschriften u.ä.
MöHansel
Als erstes sollten Sie sich vertrauensvoll an Ihren Noch-Vermieter wenden, ob der Mietvertrag um eine kleine Zeit verlängert werden kann. Der nächste Weg wäre auf das zuständige Wohnungsamt, um sich zu melden und nachzufragen, wie und was man für einen tun kann. Wenn die Arge für die Wohnung mit zuständig ist, sollte man auch diese unbedingt einschalten.
Horsdt62
Bei der Wohnungssuche kann man sich vielfältiger Möglichkeiten bedienen. So bietet jede örtliche Tageszeitung an bestimmten Wochentagen einen Immobilienmarkt mit einem umfangreichen Angebot an Wohnungen. Auch im Internet gibt es eine große Auswahl an Immobilienbörsen. In nahezu jeder Stadt gibt es private und gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften, die viele und teilweise günstige Wohnungen anbieten. Auch die Gemeinde selbst stellt oftmals Wohnraum zur Verfügung. Helfen kann es auch, innerhalb der Nachbarschaft und im Freundeskreis nachzufragen. Selbstverständlich kann man auch einen Immobilienmakler mit der Wohnungssuche beauftragen. Dies kann aber unter Umständen etwas teurer werden.
Juli Hoffnung
Leider ist dies rechtlich absolut korrekt und der beste Anwalt nützt Ihnen nichts. Es sei denn Sie können nachweisen, dass der Vermieter nur einen Eigenbedarf vortäuscht. Sie sollten zu dem bei Ihnen zuständigen Wohnungsamt vorstellig werden und auf Ihre lage aufmerksam machen. Eventuell kann das Amt Ihnen eine Notwohnung zur Verfügung stellen.