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Gast

Ich bin 59 und seit einigen Monaten arbeitslos.

Jetzt will mich die Arbeitsagentur an eine Zeitarbeitsfirma vermitteln. Angenommen ich würde dort zu einem weitaus niedrigeren Lohn für einige Monate beschäftigt und dann wieder gekündigt, welchen Einfluss hätte das auf die zukünftige Höhe des ALG I?
Frage Nummer 25017

Antworten (2)
Ingenius
So weit ich weiß, wird auch die Höhe des zurückliegenden Lohnes in die Berechnung mit einbezogen. Es kann natürlich sein, das der niedrigere Lohn den Schnitt senkt. Am besten bei der Arbeitsagentur nachfragen, die berechnen so etwas jeden Tag.
Tangobaerin
Das kommt auf die Länge der Beschäftigung an. Wenn es weniger als 12 Monate sind, sollte ein geringerer Lohn keine Auswirkungen haben. Allerdings entsteht dann auch kein NEUER Anspruch auf ALG I sondern lediglich der Restanspruch aus der ersten Arbeitslosigkeit.
Genaue Info kann Dir dazu dein Sachbearbeiter bei der Agentur geben.