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Gast

Ich bin Baujahr 1961 und bekomme volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Gilt diese für immer oder wirds wann? Weniger?

Frage Nummer 48075

Antworten (1)
malabe
Wenn Ihnen die EU-Rente dauerhaft bewilligt wurde, wird sie (in dem auf Sie zutreffenden Jahr) in unveränderter Höhe (bzw. mit den für alle Rentner geltenden Rentenerhöhungen) in die Regelaltersrente umgewandelt.


Bei zeitlich begrenzter Bewilligung endet die EU-Rente zu dem im Bescheid genannten Zeitpunkt bei gleichbleibender Höhe (+ Erhöhungen, wie oben).


Die volle EU-Rente kann gemindert (z.B. halbiert) werden, wenn die Erwerbsunfähigkeit nicht mehr voll gegeben ist, oder eingestellt werden, wenn die volle Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt ist.


Ggf. wichtig für Dauer und Höhe der Zahlung: Bezüglich eines eventuellen Hinzuverdienstes spezielle Vorschriften für EU-Rentner beachten!