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Marco Müller

Ich bin gerade in meine Studentenbude gezogen und höre, dass ich auch eine Kabelgebühr zahlen muss, obwohl ich keinen Fernseher habe. Wie ist denn da die Rechtslage?

Frage Nummer 15451

Antworten (6)
Ovid1989
Hi Marco,
am besten Stillschweigen bewahren und abwarten,bis sich die GEZ (wenn überhaupt) meldet.
Wenn du nachweisbar keinen Fernseher benutzt,können die Dir den Kabelanschluss ja verplomben.
Außerdem würde ich mal mit dem Vermieter sprechen.
StechusKaktus
Dir Rechtslage ist: Wer kein Kabel nutzt, braucht es auch nicht zu bezahlen. (schließlich ist es dir auch freigestellt, mit einer digitalen Antenne zu empfangen) Aber: Wenn du ein Zimmer in einer WG hast und der Hauptmieter will und zahlt das Kabel, so kann er mit seinen Mitbewohnern die Vereinbarung treffen, dass sich jeder beteiligt. Dann ist es an dir, dich mit dem Hauptmieter rumzustreiten...
Mit der GEZ hat das nichts zu tun. GEZ muss jeder zahlen, der Radio oder Fernseher hat.
Manuel Müller
Man muß als Mieter seinen Anteil für die Bereitstellung und Anschlußkosten tragen, aber dann kann man sich meines Wissens per Plombe vom Empfang abschalten lassen. Dann ist natürlich wirklich kein Empfang mehr da. Am besten achtest du ganz genau auf deine Nebenkostenabrechnung, nicht das sich der Posten doch irgendwo einschleicht.
SchachtKonrad
alles schwachsinn.....

es gilt, was im mietvertrag steht. sind dort in den nebenkosten die kabelgebühren aufgeführt, musst du zahlen. also verträge vor der unterschrift durchlesen !!!!

denn es gilt immer der grundsatz "pacta sunt servanda"
hartmuschel_1982
Da kannst du dich einfach an den Kabelbetreiber wenden und ihm mitteilen, dass du kein Interesse hast. Deine Wohnung wird dann abgeklemmt. Es muss dafür übrigens niemand in deine Wohnung, das geht am Hauptverteiler. Du bist also nicht verpflichtet die Gebühren zu zahlen.
bennyh02
Wenn die Versorgung deiner Wohnung durch einen Kabelanschluss Gegenstand des Mietvertrages ist, so hast du dei Gebühren zu zahlen. Andernfalls solltest du in regulärer Kündigungsfrist das Vertragsverhältnis beenden können. Frage also mal beim Vermieter nach.