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Gast

Ich habe eine Mitarbeiterin die um 8.00 eine sms schickt das ihr hund krank ist und sie später zur arbeit kommt darf sie das selber entscheiden

Frage Nummer 50575

Antworten (7)
bh_roth
Hätte ich so eine Mitarbeiterin, würde ich ihr klar machen, dass eine SMS nicht geeignet ist, ein Nichterscheinen an der Arbeitsstelle zu begründen, und das nicht nur, weil ich nicht ständig auf mein Mobiltelefon schaue, um zu sehen, ob da vielleicht eine Nachricht meiner Mitarbeiter erscheint.
Eine Abmahnung wäre für mich die richtige Antwort.
[br]
Ich kaufe dir aber nicht ab, dass du der Arbeitgeber bist. Vielmehr denke ich, dass du der SMS-Absender bist. Warum ich das vermute:
Weil in deinem Fragesatz mindestens 4 Interpunktions- und 3 Rechtschreibfehler vorhanden sind. Und das traue ich keinem Arbeitgeber zu.
belaestiger
Warum wollen manche Leute, die doch recht anonym sind, nicht von sich reden, und nutzen andere Personen als AUsrede?
Rocktan
WIe kann man eigentlich ohne Benutzernamen (also noch nicht mal Gast) und nur mit dem Thema posten? Merkwürdig.
wiki01
@belaestiger: Ja, das verstehe ich auch nicht. Zumal es so offensichtlich ist. Nie würde ein Arbeitgeber hier so eine Frage stellen.
Ignatius
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgeber ihren Arbeitsvertrag einhalten. Die erste Pflicht ist, zur Arbeit zu kommen und zu arbeiten. Nur in ganz engen Grenzen darf der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern oder dem Arbeitsplatz fern bleiben. Dazu gehört z. B. eine Erkrankung des Arbeitnehmers, die es ihm unmöglich macht zu arbeiten. Auch bei einem kranken Kind des Arbeitnehmers darf der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen (ohne Bezahlung) der Arbeit fern bleiben.

Sonderurlaub wegen des unpässlichen Pudels oder gar "Entgeltfortzahlung bei Krankheit des Hamsters" gibt es definitiv nicht.
Wer mit der Ausrede "Mein Hund ist krank, ich kann nicht arbeiten." die Arbeit schwänzt, kann mindestens abgemahnt werden. Ggf. kann sogar ohne Abmahnung sofort fristlos gekündigt werden.

Mein Rat: Abmahnung formulieren und für den Wiederholungsfall die fristlose außerordentliche Kündigung androhen.
HeinzBabbeldu2
ing hat recht. Vor allem, mit einem Mitarbeiter weiterhin zusammenzuarbeiten, den man abgemahnt hat ist nicht unbedingt ein Spass.
mantrid
Ein krankes Tier ist definitiv kein rechtlicher Grund, der Arbeit fern zu bleiben. Wenn man sich ein Tier anschafft, muss man sich vorher über solche Situationen Gedanken machen. Als Arbeitgeber würde ich das meiner Mitarbetierin auch deutlich machen und für das nächste Mal die Abmahnung ankündigen. Und eine Krankmeldung per SMS geht schon mal gar nicht, genauso wenig wie eine Twitter-Nachricht.