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Lucky Frank

Ich habe Geld geschenkt bekommen. Einen größeren Betrag in bar von meiner Oma. Das muss ich nirgends angeben, oder?

Frage Nummer 27018

Antworten (8)
antwortomat
Jetzt hast Du's. Naja, fast. Was ist denn ein größerer Betrag? 6-Stellig sollte er schon sein.
Az666
Generell muss eine Schenkung angegeben werden, bei den Großeltern hat man einen Freibetrag von 20000,00 € alles was darüber hinaus geht fällt unter die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer.
Ab einer gewissen Größenordnung Rat vom Steuerberater holen!!!!! Oder zum Steuerhilfeverein in der Nähe gehen.
Musca
Falls Dir Arbeitslosigkeit oder gar Hartz 4 droht, würde ich schweigen, das Geld ins Kopfkissen oder sonstwo hinstecken, bessere Rendite gibts kaum.
tobix
@Az666: In diese Richtung sind es 200.000 EUR, würde Lucky seiner Oma was schenken wären es nur 20.000 EUR.
Gilt für die Gesamtsumme innerhalb von 10 Jahren.
Az666
@ tobix, wenn es sich um Personen der Steuerklasse I handelt gebe ich dir recht. Laut Gesetz wäre ich auch deiner Meinung, da die "Abkömmlinge der Kinder" ja in Klasse I sind aber ich hatte noch rigend einen Kommentar zum §16 ErbStG gelesen, der Enkel in Steuerklasse II einstuft, wenns ein Druckfehler war, wars ein extrem grober Schnitzer. Im Wortlaut des Gesetzes würde ich auch zu 200000 tendieren. Ich würde zur Absicherung dennoch einen SB zu Rate ziehen, da alles was hier "Gemutmaßt" wird rechtlich keine Konsequenz hat, im Gegensatz zu SB Auskünften
Winter-Meiksen
Hallo. Solltest Du Arbeitslosengeld 2 bekommen, dann musst du das angeben, da dies als Einkommen gilt. Solltest Du normal arbeiten gehen oder keine Sozialleistungen beziehen, kannst Du dich ja mal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Das gilt aber für wirklich große Beträge. Für 100 Euro wird Dich niemand abmahnen oder belangen.
Waltershofnarren1956
Theoretisch musst du den Betrag beim Finanzamt angeben. Bis zu zehntausend Euro sind aber steuerfrei. Wenn du also nicht ohnehin eine Steuererklärung machst, kannst du darauf vertrauen, dass es auch so passt. Es sei denn natürlich die größere Summe übersteigt den Freibetrag.
FrankePOTTA2
Es kommt auf die Höhe des Betrages an, den deine Oma dir geschenkt hat. Enkel und Urenkel können mit bis zu 200.000 Euro beschenkt werden, ohne dass dafür Steuern gezahlt werden müssen. Für Geldbeträge darüber hinaus müssen Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuern bezahlt werden.