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Gast

Ich habe meinem Freund in der Beziehung Geld geliehen. Jetzt ist die Beziehung vorbei und er sagt er hat mich auch die ganze Zeit nur ausgenutzt und angelogen. Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Ich habe meinem Freund in der Beziehung Geld geliehen. Jetzt ist die Beziehung vorbei und er sagt er hat mich auch die ganze Zeit nur ausgenutzt und angelogen. Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Habe die Summe des geliehenen Geldes, sowie ein Geständnis, dass die Beziehung nur vorgespielt war und er das Geld zurückzahlen will in meinem Whatsappverlauf. Ich kann mich aber nach allem nicht nur auf diese Aussage verlassen.

Reicht das aus um was zu unternehmen und an wen muss ich mich wenden?
Habe leider auch nicht das nötige Geld für einen Anwalt.
Frage Nummer 3000075602

Antworten (6)
wokk
War hier nicht letztens jemand, der die russische Telefonnummer hatte?
dschinn
Wieso fällt mir in diesem Zusammenhang nur ein Satz ein?

Bei Geld hört die Freundschaft auf.
Skorti
Du Arme.
Ich schütte jetzt noch eine Tüte Bei... äh... Mitleid aus und weise dich dann darauf hin:
Es gibt einen ganzen Berufsstand, der sich mit Rechtsfragen beschäftigt. Dem wollen wir bei aller Kompetenz, Ironieoff, nicht die Lebensgrundlage wegnehmen.
Matthew
Rechtsberatung in einem Forum geht nicht.
Auch beim Ortsgericht können die kein Rechtsberatung zum eigentlichen Fall machen. Aber ...
... sie können Dich in allgemeiner Form beraten, welche Möglichkeiten Du hast, z.B. Prozesskostenhilfe zu beantragen oder ähnliches.
Wenn man in einem Anwaltsbüro anruft und die Situation schildert, bekommt man in der Regel auch erst einmal ein paar Basiscs zum prinzipiellen Vorgehen erklärt, ohne dass da gleich eine Rechnung kommt.
Zumindest die Juristen, die ich kenne, handhaben das so.
Ergo
Ich hatte einen Freund, der war von und zu ... Nachdem ich ihm viel Geld geliehen habe, ist er auf und davon.
JohannesGr64
Grundsätzlich macht es ersteinmal Sinn zu schauen ob man sich, ohne juristische Schritte einleiten zu müssen, einigen kann. Das wäre auch mein ernst gemeinter persönlicher Rat.

Sollte das nicht klappen kannst du beim örtlich zuständigen Amtsgericht zunächst einen Mahnbescheid und im Anschluss einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit einer vollstreckbaren Ausfertigung davon kannst du beim Gerichtsvollzieher dann die Vollstreckung beantragen. Widerspricht der Schuldner innerhalb der Frist jedoch gegen einen dieser Bescheide kommt es in der Regel zu einem Gerichtsverfahren.

Für das erstinstanzliche Verfahren brauchst du auch keinen Anwalt, musst aber als Anspruchsstellerin, also diejenige, die etwas von jmd. haben will, die anspruchsbegründenden Tatsachen geltend machen. Das heißt du musst dem Gericht erklären, warum dir der Anspruch auf das Geld zusteht und dies nachweisen.

Egal wie es ausgeht bleibt auch immer das Problem, dass wenn der Schuldner nicht solvent ist, also nichts zu holen ist, die Gebühren ersteinmal an dir hängen bleiben. Es gibt aber bei den Amtsgerichten tatsächlich die Möglichkeit dort Hilfe zu beantragen, dort Fragen hilft tatsächlich. Ich will dir nicht prinzipiell davon abraten, aber es wird insgesamt einiges an Zeit und Nerven kosten sich da durchzuwurschteln. Darum der Hinweis das idealerweise so zu klären, soweit das möglich ist..

Natürlich bleibt dir auch erstmal ein Mahnschreiben zu verfassen, würde ich aber auch erst machen, wenn ein klärendes Gespräch nicht mehr in betracht kommt.