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Jonathan Weiß

Ich habe vom Vermieter die Auflage 4–5 mal am Tag zu lüften. Was ist, wenn ich das nicht einhalten kann? Schließlich muss ich auch arbeiten.

Frage Nummer 44830

Antworten (8)
bh_roth
Steht da denn auch, dass das alle 2 Stunden zu erfolgen hat? Wer will das denn prüfen, ob du diese merkwürdige Auflage auch einhältst?
antwortomat
Hat er denn dazu geschrieben wann und wie lang?
Besserwisser007
Ein Vermieter darf seinen Mietern nicht vorschreiben, wie oft sie lüften und wann sie das tun müssen. Er kann und darf das auch nicht kontrollieren. Wenn sich jedoch an den Wänden Schimmel bildet wird er behaupten, dass das auf mangelhafte Lüftung zurückzuführen ist. Wenn sich dann keine andere Ursache NACHWEISEN lässt muss der Mieter die Mängel auf eigenen Kosten beseitigen und hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Musca
Wichtig ist, die Luftfeuchtigkeit während der Heizperiode möglichst unter 60% zu halten um Schimmel zu vermeiden. Ob man das mit ein- oder zehnmaligem Lüften/Tag erreicht, liegt letzlich an der Art der Nutzung und der Bausubstanz. Wenn du den ganzen Tag nicht zuhause bist, entsteht in dieser Zeit auch kein Wasserdampf.Auswirkungen durch schlechte Bausubstanz (Wärmebrücken, eindringende Feuchte) lassen sich dagegen meist nicht weglüften.
Aenlerqw3
Manche Vermieter halten sich für Halbgötter. Es ist im Mietvertrag vieles zu regeln. Verbot Tiere zu halten, aber selbst das nur mit Einschränkungen. Verteilung und Berechnung von Mietnebenkosten. Berechnung der Wasserkosten, wenn nur ein Zähler im Haus ist. Kosten der Heizung. Eine Regelung der Lüftung der Wohnung zu bestimmten Zeiten oder wie oft am Tag ist nicht Bestandteil des Mietverhältnisses.
bh_roth
@Aenlerqw3: So schreibt nur jemand, dem sein mühsam erarbeitetes Eigentum nicht durch Mieter zerstört oder im Wert herabgesetzt wird. Immer schön auf dem Teppich bleiben. Wenn du keinen Vermieter hättest, würdest du unter einer Brücke schlafen. ich jedenfalls versuche, den Wert meiner Immobilie zu erhalten, und durch gezielte Maßnahmen zu steigern. Das hilft aber alles nichts, wenn man sich einen Stinkstiefel als Mieter eingefangen hat, dem der Wert des Mietobjekts shitegal ist.
Da kann es zu solchen merkwürdigen Auflagen, wie hier beschrieben, kommen. Aber das lässt sich regeln.
DerOttifant
Mietfragen sind ein Thema für sich, allerdings kommt es dabei vor allem immer auf den jeweiligen Mietvertrag an. Wenn in diesem Vertrag nicht eindeutig festgehalten ist, dass der Mieter dazu verpflichtet ist täglich derart oft zu lüften, so muss man dem auch nicht nachgehen und man ist rechtlich gesehen auf der sicheren Seite.
BaterBeee4
Der Vermieter kann von Ihnen verlangen, dass Sie dafür sorgen, dass sich keine Staunässe in den Mieträumen bildet. Vier oder fünf Mal am Tag zu lüften, kann der Vermieter so in diesem Sinne nicht von Ihnen verlangen. Entweder sind Sie ihm irgendwie "unangenehm" aufgefallen oder die Räume sind generell feucht. Wenn es sich um feuchte Räume handeln sollte, sollte man sich überlegen, ob nicht die Gefahr einer Schimmelbildung bestehen könnte und somit seine Schlüsse ziehen.