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Gast

ich habe was im drundbuch drin stehen, ist aber erledigt, was muß ich tun das, das gelöscht wird

Frage Nummer 57865

Antworten (4)
Miggel
Stehen lassen!! Egal von welcher Bank auch immer man ein Darlehen benötigt, Kreditinstitute treten sich die Grundschulden meistens untereinander ab. Eine Grundschuld, die nicht mehr valutiert, also sozusagen abbezahlt ist, wird automatisch zur sogenannten "Eigentümergrundschuld", sie gehört also Dir. Wann immer man also Geld benötigt, kann diese Grundschuld wieder reaktiviert werden, man spart somit Löschungsgebühren und ggf. Eintragungsgebühren. Ein Kreditinstitut kann eine Grundschuld nicht von allein löschen, da sie ja einem selbst gehört und im eigenen Grundbuch steht.
MarinaMondschein
@ Miggel. Das kann man nur riskieren, wenn im Grundbuch eine seriöse Bank eingetragen ist. Eine Grundschuld kann immer eingefordert werden. Egal ob man den Betrag schuldet.
StechusKaktus
Die Löschung beantragen. Unterschriften müssen immer beglaubigt werden. Im Zweifel fragst du im Amtsgericht, Grundbuchamt, den Rechtspfleger, wie es am günstigsten geht und in welcher Form du wessen Zustimmung brauchst.
@alle: woher wisst ihr, dass es um eine Grundschuld geht (und nicht um eine Dienstbarkeit o.ä.)?
hphersel
um das, was auch immer im Grundbuch steht, zu löschen, benötigst Du eine schriftliche BEstätigung des Betreffenden, dass die Geschichte wirklich erledigt ist. Mit diesem Schreiben gehst Du dann zu einem Notar und beuaftragst ihn damit, die Lschung vorzunehmen. Er wird sich dann um alles kümmern, was noch nötig sein sollte. Ohne Notar ist eine Löschung aus dem Grundbuch (soweit mir bekannt) nicht möglich.