['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Ich hätte gerne mehrere Brillengestelle, zumindest ein zweites als Ersatz. Von welchen Krieterien hängt es ab, ob die Kasse das zahlt? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Lisa Graf

Ich hätte gerne mehrere Brillengestelle, zumindest ein zweites als Ersatz. Von welchen Krieterien hängt es ab, ob die Kasse das zahlt?

Frage Nummer 20844

Antworten (4)
Jörg Schreiber
Die Kasse wird dir ein zweites Gestell bezahlen, wenn Notwendigkeit dazu besteht. Das tut sie aber wohl nicht, weil du nur eines oder einige auf Vorrat haben willst. Notwendigkeit könnte bestehen, wenn du vielleicht noch eine Sonnenbrille brauchen solltest.
Mathias Mayer
Da gibt es keine Kriterien: Die Krankenkassen zahlen keine Zuschüsse zu Brillen mehr, geschweige denn, dass sie die Kosten vollständig übernehmen würden. Nur, wenn man MIT Brille bei unter 30 % Sehkraft bleibt, bekommt man von der Kasse was. Aber auch dann bestimmt keine Zweit- oder Drittbrille. Da muss ich dich enttäuschen!
arbraha23
Die Frage lässt sich ganz leicht beantworten: von gar keinen. Die Krankenkassen zahlen nämlich nicht mehr für Gestelle - weder den kompletten Betrag noch einen Zuschuss und ganz sicher kein Zweit- oder gar Drittgestell. Lediglich, wenn du auch MIT Brille fast blind wie ein Maulwurf bist (sprich bei 30 % oder weniger liegst), kannst du ggf. mit einem Zuschuss rechnen.
SchlawinerWitzel
Mal wieder Pauschalantworten die über den eigenen Tellerrand nicht hinausschauen. Die gesetzlichen Zahlen nichts mehr... die Privaten schon, zumindest einige. Da ist dann auch die medizinische Notwendigkeit etwas anders´, nämlich lockerer, definiert. Modische Gründe mehrere Gestelle zu haben werden aber auch da nicht bezahlt.