['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Ich möchte eine neue Wohnung mieten, weil mir meine alte zu teuer ist. Nun habe ich gehört, Vermieter sind berechtigt, von vorneherein steigende Mietstufen zu fordern. Wieviele Erhöhungen in welchen Zeitabständen sind zulässig? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
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Ich möchte eine neue Wohnung mieten, weil mir meine alte zu teuer ist. Nun habe ich gehört, Vermieter sind berechtigt, von vorneherein steigende Mietstufen zu fordern. Wieviele Erhöhungen in welchen Zeitabständen sind zulässig?

Frage Nummer 14055

Antworten (4)
Nelchen
Ich schließe mich meinem Vorredner an: Steffelmietvertrag nennt sich das und du solltest es ablehnen der Vermieter zieht da garantiert einen gehörigen Gewinn draus. Weil das Kündigungsrecht von dir für höchtsn vier Jahre ausgeschlossen werden kann! Du also nicht raus kommst.

Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe vereinbart werden.
Die Miete muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Mieterhöhung (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und bei Modernisierung ist hier nicht möglich).
Tim Meier
Wenn das im Vertrag vereinbart ist, kann der Vermieter so ziemlich alles reinschreiben, was er will. Mit deiner Unterschrift bestätigst du ja, dass dir das Recht ist. Du solltest also aufpoassen, mit was du dich einverstanden erklärst. Nachträglich wirst du die Stufenregeln nicht mehr loswerden können.
Annanna
Das stimmt, jeder Vermieter hat das recht, eine vorher individuelle vereinbarte Erhöhung, zu fordern. Zwischen den Staffeln muß eine Zeitspanne von einem Jahr sein und der Betrag muß in Euro eingetragen sein. Der Vermieter darf nicht im Vertrag Prozente angeben.
MeisterGunni7
Ja, Mietsteigerungen können von vornherein vereinbart werden, aber der Vermieter muss sich dabei sowohl an den Mietspiegel als auch die sogenannte Kappungsgrenze halten. Ist ein ziemlich komplexes Thema, schau mal hier nach: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/mieterhoehung.html