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Gast

ich soll aus beruflichen gründen von 3schicht zu normalschicht wechseln. stehen mir da ausgleichszahlungen zu?

Frage Nummer 48282

Antworten (6)
wiki01
Da würde ja der Anreiz fehlen, wenn die, die in der - bequemen - Tagesschicht durch Ausgleichszahlungen das gleiche Geld bekommen würden, als die, die in der Nachtschicht
Da hättest du , logisches Denken vorausgesetzt, selbst drauf kommen können.
Paul0815
So ganz stimmt das nicht. Erstens schreibt der Gast, der "soll" wechseln. Wenn er das nicht will, bedeutet das Einkommenseinbußen, für die er nicht verantwortlich ist. Darüber wird im derzeit besonders beliebten Bereich der Beamtenbesoldung (siehe andere aktuelle Fragen) durchaus eine Ausgleichszulage gezahlt, wenn man aus zulageberechtigten Bereichen in andere, nicht berechtigte, wechselt. Die Ausgleichszulage schmilzt mit der Zeit ab. @Gast: Ohne nähere Angaben, was Du genau machst, kann man Dir hier also nichts dazu sagen. Frag doch mal den Chef oder die Personalabteilung!
Deho
@ Paul0815
Im Beamtenbereich wird für alles und jedes eine Zulage bezahlt. Und zwar wird die von jenen bezahlt, denen von den Beamten zugemutet wird, täglich 200 km (einfache Strecke) zur Arbeit zu fahren. Ohne Ausgleichszahlung. Das sind natürlich alles Vorurteile, wie immer.
TschiTschi
Ich liebe Realsatire!
Deho
Du auch? Das hätte ich jetzt aber nicht gedacht.
claatu
Klasse.... solche Fragen kannte ich bisher nur von Mitarbeitern eines Herstellers von Premiumfahrzeugen in Stuttgart-Untertürkheim. Willkommen in der wirklichen Welt! Wie sollte das begründet sein? Eine Zulage für Arbeitserleichterung? Also bitte....