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007Klausi

Ich will meine Wohnung kündigen. Was muss ich beachten und wie komme ich um Malerarbeiten herum?

Frage Nummer 19199

Antworten (6)
covado
Ich konnte mich bereits einmal um das streichen "drücken" weil die Nachmieterin die Wände ohnehin farbig streichen wollte! Frag doch mal nach, vielleicht kannst du dir ja so auch zumindest einen Teil der Arbeit sparen!? Der Vermieter hat ggf. den Kontakt für Dich. Viel Glück! :)
shred
Du musst schriftlich und fristgerecht kündigen. Wenn du ganz sicher gehen willst, verschicke die Kündigung per Einschreiben.

Wenn in deinem Mietvertrag keine Malerarbeiten beim Auszug verlangt sind, brauchst du sie auch nicht machen. Wenn etwas geregelt ist, kann dir nur ein Anwalt konkret sagen, wie groß die Chancen sind, sich vor dem Anstrich zu drücken. Vielleicht hilft aber auch erst mal ein nettes Gespräch mit dem Vermieter.
Andre Sommer
Du wirst deine Kündigungsfristen berücksichtigen müssen, die vor Deinem Einzug im Mietvertrag festgelegt wurden. Was die Malerarbeiten betrifft wird es auch eine vertragliche Regelung geben. Wenn du Dich weigerst, wirst du höchstwahrscheinlich die Kaution dafür einbüßen müssen.
Nil.Jang
Ich gebe dir keine Tipps, wie du dich um vertragliche Pflichten drücken kannst. Nachher wollen hier Leute noch wissen, wie man am besten ein Schloss knackt. Wie wär's, wenn du die Malerarbeiten, die du machen musst, einfach machst?
StechusKaktus
007Klausi hat sein Problem sich zwischenzeitlich schon gelöst. Ich will auf die leztze Antwort aber erwidern, dass es faktisch keine Renovierungsklauseln gibt, die rechtlich durchsetzbar sind. Deswegen würde ich es immer so handhaben, dass ich die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchführe, wenn sich der Vermieter im Laufe des Mietverhältnisses fair verhalten hat. Hat er sich nicht fair verhalten, renoviere ich nicht.
So einfach.
StechusKaktus
Rayer hat mal wieder keine Ahnung, aber davon eine ganze Menge. Zeig mir EINE Renovierungsklausel, die den Mieter beim Auszug zur Renovierung VERPFLICHTET UND auch rechtsgültig ist. Und dann schreibe noch dazu, von Wann diese Klausel ist.
Dabei wirst du merken, dass alle früheren Klauseln dazu unwirksam sind. Ein Anwaltsbrief reicht, dem Vermieter das klar zu machen.
Wenn du willst.