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khschuetze04

Immoblienkauf bei Hartz 4

Ein Bekannter von mir war bisher Jobmäßig nicht all zu erfolgreich und bezieht daher schon seit ein paar Jahren Hartz 4. Nun hat er von seinem Großvater einen Betrag >100k Euro geerbt und bekommt nun daher natürlich kein Leistungen von der Arge mehr. Nun ist er auf die Idee gekommen, komplett mit seinem Vermögen ein Haus zu kaufen (nicht all zu groß) um danach (natürlich wieder ohne Barvermögen) wieder Hartz4-Leistungen zu beziehen.

Wie sieht die rechtliche Situation aus?
Frage Nummer 36517

Antworten (10)
bh_roth
Das ist einfach. Sein Haus wird ihm als Vermögen angerechnet, und er bekommt weiter keine Leistungen von der Arge. Er könnte es ja verkaufen.
Wir sind hier doch nicht bei "Wünsch dir was"! Solche Sozialschmarotzer hätte ich gerne mal kennengelernt. Ich gebe dir die Garantie, dass der freiwillig anfängt zu arbeiten!
khschuetze04
Übringens, ich finde das auch moralisch verwerflich!
TschiTschi
Ich hoffe nicht, dass Du diese Frage wirklich ernst meinst!
khschuetze04
Das ist jetzt Traurig, aber wahr! Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus, daher meine Frage. Die Situation ist genau so, wie ich es beschrieben habe. Er meinte, er hätte sich beraten lassen... aber irgendwie kommt mir die Situation komisch vor.
bh_roth
OK. Ich lag falsch. Es gilt bei Immobilien bei Eigennutzung kein Verkaufszwang. Wenn es sich um Wohnraum <= 130 qm handelt, zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Zinsen für das Baudarlehen, wenn Zinszahlungen und Nebenkosten nur geringfügig über den Kosten für eine angemessene Mietwohnung liegen. Die Tilgung muss eigenständig getragen werden
Nil.Jang
Er sollte sich ein kleines Ferienhaus in Griechenland kaufen (günstig dort), nicht angeben, und das Häuschen im Sommer schwarz vermieten. Und im Frühjahr und Herbst selber nutzen. Zeit genug hat er ja ... Und Geld auch.
mantrid
Der Bekannte darf eine angemessende, selbstgenutzte Immobilie besitzen. Hartz IV gibt es dann nur noch für den Lebensunterhalt und die Betriebskosten der Immobilie, wobei Mietkosten künftig entfallen.
Fredolino
Die bisherigen Antworten gehen alle haarscharf an der Realität vorbei.

Ein Hartz4er darf natürlich ein Häuschen besitzen, sofern es bei Eintritt in Hartz 4 in seinem Besitz war und es dem Stand und der Kosten einer angemessenen vergleichbaren Wohnung entspricht. Wäre ja Unfug wenn das Amt zusätzliche Mietkosten generieren würde. Wenn natürlich eine alleinstehende Person in einer 12 Zimmer Villa wohnt, sieht die Lage anders aus. Durch den Verkauf lässt sich ja Barvermögen generieren von dem eine zeitlang der Lebensunterhalt in einer angemessenen Wohnung bestritten werden kann.

Zum Kauf nach Erbschaft kann es nicht kommen, da er ja die Erbschaft "verbrauchen" muss. Erbschaft ist ein Vermögenszufluss. Die Option Immobilie kaufen besteht nur theoretisch, nämlich dann wenn man dem Amt die Information zur Erbschaft vorenthält.
bh_roth
Na, dann gilt eben wieder meine erste Antwort.
Fredolino
@ Starmax und @ing793 über solches Detailswissen zu Hartz 4 verfüge ich gottseidank nicht. Das es Spielräume und Freibeträge gibt war mir schon klar.

Auch ändern buchhalterische Kapriolen wenig am Grundsätzlichen.